Eine Wärmepumpe verbraucht im Einfamilienhaus oft mehrere tausend Kilowattstunden Strom pro Jahr – da lohnt es sich, beim Tarif genau hinzusehen. Spezielle Wärmepumpentarife, ein separater Zähler und der Netzentgelt-Rabatt nach § 14a EnWG können die Stromkosten deutlich senken. Welche Variante für Sie passt und was sich seit 2026 bei der Förderung geändert hat, lesen Sie hier.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wärmepumpentarife liegen häufig deutlich unter dem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis (zuletzt rund 37 ct/kWh).
- § 14a EnWG: Neue Wärmepumpen sind steuerbar – dafür gibt es ein reduziertes Netzentgelt.
- Modul 1: pauschal etwa 110–190 € pro Jahr, ohne zweiten Zähler.
- Modul 2: 60 % weniger Netzentgelt-Arbeitspreis, braucht aber einen separaten Zähler.
- Neu seit 21. Juli 2026: Für die KfW-Förderung muss ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung bestellt werden.
Wärmepumpentarif: Was ist das?
Viele Stromanbieter haben spezielle Tarife für Wärmepumpen im Angebot. Sie sind meist günstiger als normaler Haushaltsstrom, weil die Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung ein reduziertes Netzentgelt bekommt und der Verbrauch gut planbar ist. Voraussetzung ist in der Regel ein eigener Zähler für die Wärmepumpe. Vergleichen Sie Tarife immer mit dem Gesamtpreis inklusive Grundgebühr – nicht nur den Arbeitspreis.
§ 14a EnWG: Rabatt gegen Steuerbarkeit
Seit 2024 müssen neue Wärmepumpen (und Wallboxen) mit mehr als 4,2 kW steuerbar sein. Der Netzbetreiber darf ihren Strombezug bei einer konkreten Überlastung des Netzes vorübergehend drosseln – aber nie unter 4,2 kW, sodass das Haus warm bleibt. Komplette Abschaltungen sind nicht mehr erlaubt. Im Gegenzug dürfen Netzbetreiber den Anschluss neuer Wärmepumpen nicht mehr wegen möglicher Überlastung verweigern, und Sie bekommen ein reduziertes Netzentgelt in einem von drei Modulen:
| Modul | Rabatt | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Modul 1 | Pauschale, je nach Netzgebiet etwa 110–190 € pro Jahr | kein separater Zähler nötig (Standard, wenn nichts gewählt wird) |
| Modul 2 | 60 % weniger Arbeitspreis beim Netzentgelt für den Wärmepumpenstrom | separater Zähler für die Wärmepumpe |
| Modul 3 | zeitvariables Netzentgelt (günstiger in Schwachlastzeiten), seit April 2025 | nur zusammen mit Modul 1, intelligentes Messsystem |
Modul 1 oder Modul 2 – was lohnt sich?
Modul 2 lohnt sich erst bei einem hohen Wärmepumpenverbrauch, weil der zweite Zähler zusätzliche Kosten verursacht – einmalig für den Zählerplatz und jährlich für den Messstellenbetrieb. So rechnen Sie:
- Netzentgelt-Arbeitspreis aus dem Preisblatt Ihres Netzbetreibers ablesen (Cent pro kWh).
- Ersparnis Modul 2 = Wärmepumpenverbrauch × Arbeitspreis × 60 %.
- Davon die Mehrkosten des zweiten Zählers abziehen.
- Mit der Pauschale aus Modul 1 vergleichen.
Beispiel mit Annahmen: Netzentgelt-Arbeitspreis 8 ct/kWh, Wärmepumpe verbraucht 5.000 kWh. Ersparnis Modul 2: 5.000 × 8 ct × 60 % = 240 € pro Jahr. Liegt die Modul-1-Pauschale bei 150 € und kostet der zweite Zähler zusätzlich mehr als 90 € im Jahr, ist Modul 1 günstiger. Ein Wechsel zwischen Modul 1 und 2 ist möglich, aber nicht rückwirkend.
Neu 2026: Smart Meter als Fördervoraussetzung
Für Wärmepumpen, für die ab dem 21. Juli 2026 ein Antrag auf KfW-Förderung gestellt wird, gilt laut KfW-Infoblatt: Der Antragsteller muss für seinen Hausanschluss ein intelligentes Messsystem einschließlich Steuerungseinrichtung bestellen. Wer bereits so ausgestattet ist, ist davon befreit. Außerdem müssen neue Wärmepumpen eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung haben. Für die Kosten gelten gesetzliche Preisobergrenzen – für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung laut Bundesnetzagentur 50 € pro Jahr für das Messsystem plus 50 € pro Jahr für die Steuerungseinrichtung. Mehr dazu im Ratgeber Smart Meter Pflicht.
Dynamischer Tarif für die Wärmepumpe?
Mit einem intelligenten Messsystem können Sie auch einen dynamischen Tarif wählen, dessen Preis sich am Börsenstrompreis orientiert. Für Wärmepumpen mit Pufferspeicher oder gut gedämmte Häuser, die Wärme speichern können, kann das zusätzliche Ersparnisse bringen – Sie tragen aber das Preisrisiko. Details: Dynamischer Stromtarif.
Häufige Fragen
Kann ich meine Wärmepumpe über den normalen Haushaltszähler betreiben?
Ja. Dann erhalten Sie den Rabatt über Modul 1 als Pauschale. Einen speziellen Wärmepumpentarif gibt es dann meist nicht.
Wie oft darf der Netzbetreiber meine Wärmepumpe drosseln?
Nur bei einer konkreten, lokalen Überlastung des Netzes und nur für deren Dauer. Eine Mindestleistung von 4,2 kW bleibt immer erhalten.
Wie viel Strom braucht meine Wärmepumpe?
Das lässt sich aus Ihrem bisherigen Gas- oder Ölverbrauch gut abschätzen – Schritt für Schritt im Ratgeber Stromverbrauch einer Wärmepumpe berechnen.
Quellen
- Bundesnetzagentur: § 14a Energiewirtschaftsgesetz
- Bundesnetzagentur: Regelungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
- KfW: Infoblatt förderfähige Maßnahmen (Version 11.0, 09/2026)
- Bundesnetzagentur: Messeinrichtungen und Zähler
Stand: Oktober 2026. Netzentgelte und Pauschalen unterscheiden sich je nach Netzbetreiber. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung.