Die gute Nachricht zuerst: Ein Balkonkraftwerk anzumelden ist heute in rund zehn Minuten erledigt. Seit Mai 2024 müssen Sie Ihr Gerät nur noch an einer einzigen Stelle eintragen – im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch die Registrierung und erklärt, was mit Ihrem Stromzähler passiert und welche Sonderfälle es gibt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Nur eine Anmeldung: im Marktstammdatenregister (MaStR) – kostenlos und online.
- Frist: innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
- Kein Formular für den Netzbetreiber, solange Sie die Grenzen (800 VA / 2.000 W) einhalten und auf Vergütung verzichten.
- Sie brauchen: Inbetriebnahmedatum, Modulleistung, Wechselrichterleistung und Ihre Zählernummer.
- Ausnahme Speicher: Ein Batteriespeicher muss zusätzlich beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Bevor Sie starten: diese Angaben bereitlegen
- Datum der Inbetriebnahme – der Tag, an dem Sie das Gerät zum ersten Mal eingesteckt haben.
- Gesamtleistung der Module in Watt (steht auf dem Typenschild oder im Datenblatt, z. B. 2 × 430 W = 860 W).
- Leistung des Wechselrichters in Watt bzw. VA (z. B. 800 VA).
- Zählernummer Ihres Stromzählers – steht auf der Stromrechnung und auf dem Zähler selbst. Sie wird im Register nicht veröffentlicht.
- Ihre Adresse und eine E-Mail-Adresse für das Benutzerkonto.
Schritt für Schritt im Marktstammdatenregister
- Webseite öffnen: marktstammdatenregister.de – achten Sie auf die offizielle Adresse der Bundesnetzagentur. Die Registrierung ist kostenlos; Anbieter, die dafür Geld verlangen, brauchen Sie nicht.
- Benutzerkonto anlegen: E-Mail-Adresse angeben, Passwort wählen und die Bestätigungs-E-Mail anklicken.
- Anlagenbetreiber registrieren: Sie tragen sich selbst als natürliche Person mit Ihrer Adresse ein.
- Anlage registrieren: Wählen Sie die vereinfachte Registrierung für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerk). Statt früher rund 20 Angaben fragt das Register nur noch wenige Daten zur Anlage ab.
- Daten eingeben: Standort, Inbetriebnahmedatum, Modulleistung, Wechselrichterleistung, Zählernummer.
- Absenden und speichern: Sie erhalten eine MaStR-Nummer. Notieren Sie sie – sie kann für Versicherung, Förderprogramme oder einen Umzug nützlich sein.
Der Netzbetreiber erhält Standort und technische Daten automatisch aus dem Register. Eine separate Meldung an ihn ist für Steckersolargeräte innerhalb der Grenzen seit dem 16. Mai 2024 nicht mehr nötig.
Was passiert mit dem Stromzähler?
Haben Sie noch einen alten Ferraris-Zähler mit Drehscheibe, muss der Netzbetreiber ihn gegen einen Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem tauschen – Sie müssen dafür nichts beantragen. Bis zum Tausch dürfen Sie das Balkonkraftwerk bereits nutzen; der alte Zähler gilt so lange als korrekt, auch wenn er zeitweise rückwärts läuft. Der Tausch soll laut Bundesnetzagentur innerhalb von Wochen, höchstens wenigen Monaten erfolgen.
Sonderfälle
Balkonkraftwerk mit Batteriespeicher
Der Speicher wird im Marktstammdatenregister mit angegeben und muss zusätzlich beim Netzbetreiber angemeldet werden. Fragen Sie dort nach dem passenden Formular.
Zweites Gerät oder Erweiterung
Die Grenzen von 800 VA Wechselrichterleistung und 2.000 W Modulleistung gelten für alle Steckersolargeräte hinter demselben Anschluss zusammen. Ein zusätzliches Gerät oder zusätzliche Module müssen Sie im Register nachtragen – Änderungen sind ebenfalls innerhalb eines Monats zu melden.
Umzug
Nehmen Sie das Balkonkraftwerk mit, ändert sich der Standort. Aktualisieren Sie die Daten im Register bzw. melden Sie die Anlage am alten Standort ab und am neuen an.
Sie möchten doch eine Einspeisevergütung
Dann gelten die vereinfachten Regeln nicht: Sie brauchen einen Zweirichtungszähler und den regulären Weg über den Netzbetreiber. Bei den kleinen Strommengen eines Balkonkraftwerks lohnt sich das in der Regel nicht.
Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde?
Die Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 Marktstammdatenregisterverordnung). Wer sie versäumt, riskiert ein Bußgeld. Haben Sie die Frist verpasst, holen Sie die Registrierung einfach so schnell wie möglich nach.
Häufige Fragen
Muss mein Vermieter von der Anmeldung wissen?
Die Registrierung ist unabhängig vom Vermieter. Die Montage am Balkon braucht aber dessen Zustimmung – auf die Sie nach § 554 BGB einen Anspruch haben. Mehr im Balkonkraftwerk-Ratgeber.
Wird meine Adresse öffentlich?
Nein. Bei Anlagen bis 30 kW veröffentlicht das Register weder Straße und Hausnummer noch Geokoordinaten, und Name und Anschrift von Privatpersonen bleiben ebenfalls vertraulich (§ 15 MaStRV). Auch die Zählernummer wird nicht veröffentlicht. Tipp: Verwenden Sie nicht Ihren eigenen Namen als Bezeichnung der Anlage – frei wählbare Felder wie der Anlagenname sind öffentlich sichtbar.
Kann der Händler die Anmeldung übernehmen?
Manche Händler oder Installateure bieten das an. Rechtlich verantwortlich bleiben aber Sie als Betreiber – prüfen Sie die Eintragung danach selbst.
Quellen
- Bundesnetzagentur: Balkon-Solaranlagen
- Bundesnetzagentur: Vereinfachte Registrierung von Balkonkraftwerken
- Marktstammdatenregister: Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke (PDF)
- BMWE: Kurzinformation zu Steckersolargeräten (PDF)
- Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)
- Marktstammdatenregister: Schutz vertraulicher Daten
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Angaben im Marktstammdatenregister.