Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Kosten, Zuschuss und Bonus 2026

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Haus sinnvoll energetisch modernisieren – von der Dämmung bis zur Heizung, in der richtigen Reihenfolge. Die Erstellung wird vom Staat zur Hälfte bezuschusst. Ob sich ein iSFP lohnt, hat sich mit der Förderreform im Juli 2026 allerdings verändert. Was er kostet, was drinsteht und wann der Förderbonus noch greift, lesen Sie hier.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Was: ein Sanierungskonzept für Ihr Wohngebäude, erstellt von einer zugelassenen Energieberaterin oder einem Energieberater.
  • Zuschuss: 50 % des Honorars, höchstens 650 Euro (Ein- und Zweifamilienhaus) bzw. 850 Euro (ab drei Wohneinheiten).
  • iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte auf BEG-Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik – seit 21. Juli 2026 aber nur für Kosten über 30.000 Euro.
  • Höhere Grenze: Mit iSFP steigen die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro pro Jahr für die erste Wohneinheit.
  • Gültig: Maßnahmen müssen innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung umgesetzt werden.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Der iSFP ist das Ergebnis einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude. Die Beraterin oder der Berater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, bewertet Bauteile und Heizung und erstellt mit einer amtlichen Software einen Bericht in einheitlichem Format. Er zeigt entweder, wie das Gebäude über mehrere Jahre in sinnvollen Schritten saniert werden kann, oder wie es in einem Zug auf ein Effizienzhaus-Niveau gebracht wird.

Typischer Inhalt:

  • Ist-Zustand des Hauses mit farbiger Effizienzbewertung
  • Maßnahmenpakete in sinnvoller Reihenfolge, z. B. erst Dach und Fenster, dann Fassade, zuletzt die Heizung
  • geschätzte Investitionskosten, davon „Sowieso-Kosten“ für ohnehin fällige Instandhaltung
  • erwartete Energie-, Kosten- und CO₂-Einsparung nach jedem Schritt
  • Hinweise zu Fördermöglichkeiten

Die Reihenfolge ist der eigentliche Mehrwert: Wer zum Beispiel erst dämmt und dann die Heizung tauscht, kann eine kleinere und günstigere Wärmepumpe einbauen (siehe Wärmepumpe im Altbau).

Was kostet ein iSFP?

Das Honorar ist frei vereinbar und hängt von Größe und Zustand des Gebäudes ab. Das BAFA bezuschusst 50 Prozent des förderfähigen Honorars:

GebäudeZuschuss
Ein- oder Zweifamilienhaus50 %, höchstens 650 €
Wohngebäude ab drei Wohneinheiten50 %, höchstens 850 €
Zusätzlich für Wohnungseigentümergemeinschaften: Erläuterung in der Eigentümerversammlungeinmalig bis 250 €
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW), Stand Oktober 2026

Beispiel: Verlangt eine Beraterin für ein Einfamilienhaus 1.800 Euro, beträgt der Zuschuss 650 Euro und Ihr Eigenanteil 1.150 Euro. Holen Sie mehrere Angebote ein und fragen Sie, welche Leistungen enthalten sind (Vor-Ort-Termin, Abschlussgespräch, Unterstützung bei Förderanträgen).

Den Zuschuss beantragt die Energieberaterin oder der Energieberater beim BAFA, er wird mit dem Honorar verrechnet. Gefördert wird nur, wer in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes in der Kategorie Wohngebäude eingetragen ist.

Der iSFP-Bonus: Was sich 2026 geändert hat

Setzen Sie eine Maßnahme aus dem iSFP über die BEG-Einzelmaßnahmen um, erhöht sich der Zuschuss für Gebäudehülle und Anlagentechnik um 5 Prozentpunkte, und die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten verdoppelt sich von 30.000 auf 60.000 Euro pro Jahr (erste Wohneinheit). Seit dem 21. Juli 2026 gilt der Bonus aber nur noch, wenn die förderfähigen Kosten in einem Antrag mindestens 30.000 Euro erreichen – und dann nur für den Teil darüber.

Maßnahme (Einfamilienhaus)Zuschuss ohne iSFPZuschuss mit iSFPMehr durch iSFP
Fenster, 15.000 €2.250 €2.250 €0 €
Fassade, 40.000 €4.500 €6.000 € + 500 € = 6.500 €2.000 €
Fassade + Dach, 60.000 €4.500 €9.000 € + 1.500 € = 10.500 €6.000 €
Beispielrechnung nach BEG EM: 15 % Grundförderung, ohne iSFP gedeckelt auf 30.000 €, mit iSFP auf 60.000 €; Bonus 5 % auf den Teil über 30.000 €. Stand Oktober 2026.

Bei großen Sanierungsschritten bringt der iSFP also weiterhin deutlich mehr – vor allem durch die höhere Kostengrenze. Bei kleineren Einzelmaßnahmen wie einem Fenstertausch greift der Bonus dagegen nicht mehr. Ausgenommen vom Bonus ist der Heizungstausch: Für neue Wärmepumpen gelten eigene Boni der KfW (siehe Heizungsförderung).

Wichtig für den Ablauf: Der iSFP muss schon bei der Antragstellung für die Maßnahme vorliegen, und die Maßnahme muss innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden. Ab dem ersten Quartal 2027 ist für Dämmmaßnahmen an energetisch besonders schlechten Gebäuden zusätzlich ein Bonus vorgesehen, der ebenfalls einen iSFP voraussetzt – aber keine Mindestinvestition. Details: Förderung für Dämmung und Fenster.

Für wen lohnt sich ein iSFP?

  • Lohnt sich meist: Sie planen in den nächsten Jahren mehrere Maßnahmen oder einen großen Schritt (z. B. Fassade mit Fenstern) über 30.000 Euro. Sie haben ein Haus gekauft und wollen wissen, was in welcher Reihenfolge sinnvoll ist. Sie gehören voraussichtlich zu den besonders schlecht gedämmten Gebäuden.
  • Lohnt sich eher nicht für den Bonus allein: Sie planen nur eine kleine Einzelmaßnahme. Dann ist der Steuerbonus nach § 35c oft attraktiver (siehe Steuerbonus für energetische Sanierung) – der Fahrplan kann aber trotzdem als Orientierung wertvoll sein.

So läuft die Energieberatung ab

  1. Zugelassene Beraterin oder Berater über die Energieeffizienz-Expertenliste suchen und Angebote vergleichen.
  2. Beratungsvertrag schließen; die Beraterin stellt den Förderantrag beim BAFA.
  3. Vor-Ort-Termin: Begehung des Hauses, Sichtung von Plänen, Heizkostenabrechnungen und Baujahren.
  4. Erstellung des iSFP mit der amtlichen Software, anschließend persönliches Erläuterungsgespräch.
  5. Zuschuss wird nach Abschluss ausgezahlt und mit dem Honorar verrechnet.

Wenn Sie später Fördermittel für Maßnahmen beantragen, brauchen Sie ohnehin eine Energieeffizienz-Expertin. Es spart Aufwand, wenn dieselbe Person den iSFP erstellt und die Umsetzung begleitet – Fachplanung und Baubegleitung werden zusätzlich mit 50 Prozent gefördert.

Häufige Fragen

Muss ich alle Maßnahmen aus dem iSFP umsetzen?

Nein. Der Fahrplan ist eine Empfehlung, keine Verpflichtung. Den Bonus gibt es nur für Maßnahmen, die dem iSFP entsprechen; eine Übererfüllung ist unschädlich, eine deutliche Untererfüllung nicht.

Ist der iSFP dasselbe wie ein Energieausweis?

Nein. Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand, etwa für Verkauf oder Vermietung. Der iSFP geht viel weiter und beschreibt konkrete Sanierungsschritte mit Kosten und Wirkung.

Gilt ein alter iSFP noch?

Ein iSFP kann für Maßnahmen genutzt werden, die innerhalb von 15 Jahren nach seiner Erstellung umgesetzt werden. Ab dem 1. Dezember 2026 müssen neue iSFP mit der aktuellen Softwareversion erstellt werden – das betrifft Beraterinnen und Berater, nicht bereits fertige Fahrpläne.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die aktuellen Förderrichtlinien und Merkblätter des BAFA. Dieser Artikel ersetzt keine Energieberatung.