Wer Dach, Fassade, Kellerdecke oder Fenster energetisch saniert, kann vom Staat einen Zuschuss bekommen: Das BAFA übernimmt bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle 15 Prozent der förderfähigen Kosten, Planung und Baubegleitung werden sogar zur Hälfte bezuschusst. Alternativ gibt es einen Steuerbonus. Welche Voraussetzungen gelten, welche Werte die Bauteile erreichen müssen und wie der Antrag abläuft, lesen Sie hier.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zuschuss: 15 % der förderfähigen Kosten (BEG Einzelmaßnahmen, BAFA), Mindestinvestition 300 Euro brutto.
- Höchstgrenze: 30.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit pro Jahr, mit Sanierungsfahrplan (iSFP) 60.000 Euro.
- iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte – seit 21. Juli 2026 aber nur für den Teil der Kosten über 30.000 Euro.
- Planung und Baubegleitung: 50 % Zuschuss, bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf bis zu 5.000 Euro Kosten.
- Pflicht: Energieeffizienz-Expertin oder -Experte einbinden, Antrag vor Vorhabenbeginn – mit einem Vertrag, der unter der Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde.
- Alternative: 20 % Steuerbonus nach § 35c EStG – nicht kombinierbar mit dem Zuschuss.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert wird die Dämmung und Erneuerung der wärmeübertragenden Gebäudehülle eines bestehenden Wohngebäudes, unter anderem:
- Dämmung von Außenwänden (z. B. Fassadendämmung)
- Dämmung von Dachflächen und der obersten Geschossdecke (siehe Dachdämmung Kosten)
- Dämmung von Kellerdecke und Wänden gegen unbeheizte Räume oder Erdreich (siehe Kellerdecke dämmen)
- Austausch von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren sowie Außentüren (siehe Fenster austauschen)
- sommerlicher Wärmeschutz, z. B. außenliegender Sonnenschutz
Voraussetzung ist ein Bestandsgebäude: Bauantrag bzw. Bauanzeige müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Technische Mindestanforderungen
Die geförderten Bauteile müssen bessere Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) erreichen als gesetzlich vorgeschrieben. Je kleiner der U-Wert, desto besser dämmt das Bauteil.
| Bauteil | Förderung (BEG EM) höchstens | Gesetzliche Mindestanforderung bei Erneuerung |
|---|---|---|
| Außenwand | 0,20 W/(m²K) | 0,24 W/(m²K) |
| Dach, oberste Geschossdecke | 0,14 W/(m²K) | 0,24 W/(m²K) |
| Kellerdecke, Wände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich | 0,25 W/(m²K) | 0,30 W/(m²K) |
| Fenster, Balkon- und Terrassentüren | Uw 0,95 W/(m²K) | Uw 1,3 W/(m²K) |
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Förderfähig sind die Kosten der Maßnahme einschließlich notwendiger Nebenarbeiten. Die Höchstgrenze liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit – jeweils pro Kalenderjahr.
Der iSFP-Bonus seit Juli 2026
Wer die Maßnahme nach einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzt, erhält 5 Prozentpunkte zusätzlich, und die Höchstgrenze verdoppelt sich auf 60.000 Euro. Seit dem 21. Juli 2026 gilt der Bonus bei Gebäuden mit einer Wohneinheit aber nur noch ab förderfähigen Kosten von 30.000 Euro – und nur für den Betrag oberhalb dieser Schwelle. Die Kosten müssen innerhalb eines Antrags erreicht werden; mehrere Anträge im selben Jahr werden nicht zusammengerechnet.
| Förderfähige Kosten (Einfamilienhaus) | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| 12.000 € (z. B. Fenster) | 1.800 € | 1.800 € (Bonus greift nicht) |
| 30.000 € | 4.500 € | 4.500 € |
| 50.000 € (z. B. Fassade + Fenster) | 4.500 € (gedeckelt auf 30.000 €) | 7.500 € + 1.000 € Bonus = 8.500 € |
Ab dem ersten Quartal 2027 sieht die Richtlinie für Dämmmaßnahmen an energetisch besonders schlechten Gebäuden („Worst Performing Buildings“) einen weiteren Bonus von 5 Prozentpunkten vor. Er setzt einen geförderten iSFP voraus, aber keine Mindestinvestition, und wird für höchstens drei Anträge gewährt. Welche Gebäude genau darunter fallen, regelt ein Infoblatt der Förderstelle.
Fachplanung und Baubegleitung
Die Leistungen der Energieeffizienz-Expertin oder des -Experten werden separat mit 50 Prozent gefördert. Förderfähig sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 5.000 Euro (also höchstens 2.500 Euro Zuschuss), bei Mehrfamilienhäusern 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt maximal 20.000 Euro.
Ablauf: So beantragen Sie die Förderung
- Energieeffizienz-Expertin oder -Experten beauftragen: Eine Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (dena) prüft die Maßnahme und erstellt die technische Projektbeschreibung.
- Vertrag mit Bedingung schließen: Angebote vergleichen und mit dem Fachbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht und das voraussichtliche Umsetzungsdatum enthält. Dieser Vertrag muss bei Antragstellung vorliegen.
- Antrag stellen: online im BAFA-Portal, vor Vorhabenbeginn. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines unbedingten Vertrags über die Ausführung; Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher erbracht werden.
- Umsetzen: nach dem Zuwendungsbescheid durch einen Fachbetrieb.
- Verwendungsnachweis: Rechnungen und Bestätigung der Expertin bzw. des Experten fristgerecht einreichen, dann wird der Zuschuss ausgezahlt.
Zuschuss oder Steuerbonus?
Selbstnutzende Eigentümer von Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind, können statt des Zuschusses 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Steuer abziehen (§ 35c EStG). Der Steuerbonus braucht keinen Antrag vor Beginn und keine Energieeffizienz-Expertin, sondern eine Bescheinigung des Fachbetriebs. Bei kleineren Projekten ohne iSFP-Bonus ist er oft die attraktivere Wahl. Beides für dieselbe Maßnahme geht nicht. Details: Steuerbonus für energetische Sanierung.
Häufige Fehler
- Den Auftrag ohne Förderbedingung unterschreiben, bevor der Antrag gestellt ist – dann gilt das Vorhaben als begonnen und die Förderung ist verloren.
- Bauteile wählen, die die U-Werte der Förderung knapp verfehlen, z. B. Fenster mit Uw 1,0 statt 0,95.
- Den iSFP-Bonus fest einplanen, obwohl die Kosten unter 30.000 Euro liegen.
- Eigenleistung falsch einplanen: Bei Eigenleistung werden nur die Materialkosten gefördert – und nur, wenn eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Fachunternehmen die fachgerechte Ausführung bestätigt.
Häufige Fragen
Bekomme ich auch als Vermieter die Förderung?
Ja, die BEG-Einzelmaßnahmen stehen auch Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften offen. Der Steuerbonus nach § 35c gilt dagegen nur für selbst genutztes Wohneigentum.
Kann ich mehrere Maßnahmen in einem Antrag bündeln?
Ja. Gerade wegen der neuen 30.000-Euro-Schwelle für den iSFP-Bonus kann es sinnvoll sein, z. B. Fassade und Fenster in einem Antrag zusammenzufassen. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Energieeffizienz-Expertin beraten.
Gibt es auch einen Kredit?
Ja. Ergänzend zum Zuschuss kann ein zinsgünstiger Ergänzungskredit bei der KfW beantragt werden. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro erhalten für die selbstgenutzte Wohnung einen zusätzlichen Zinsvorteil. Die aktuellen Konditionen erfahren Sie bei Ihrer Bank.
Quellen
- BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- BAFA: Fachplanung und Baubegleitung
- BMWE: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen (Juli 2026)
- Gebäudemodernisierungsgesetz, Anlage 7: Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten
- dena: Energieeffizienz-Expertenliste
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Förderrichtlinie und das BAFA-Merkblatt. Dieser Artikel ersetzt keine Energieberatung.