Einen direkten Bundeszuschuss für private Photovoltaikanlagen gibt es nicht. Trotzdem fördert der Staat Solarstrom vom eigenen Dach spürbar: über den Nullsteuersatz beim Kauf, die Befreiung von der Einkommensteuer, die Einspeisevergütung und einen zinsgünstigen KfW-Kredit. Dazu kommen Programme einzelner Länder und Kommunen. Welche Förderung 2026 für PV-Anlagen und Batteriespeicher gilt, lesen Sie hier.
Das Wichtigste auf einen Blick
- 0 % Mehrwertsteuer auf Kauf und Installation von PV-Anlagen und Speichern auf oder in der Nähe von Wohngebäuden (bis 30 kWp automatisch erfüllt).
- Keine Einkommensteuer auf Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt bis 100 kWp pro Person.
- Einspeisevergütung: 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung bis 10 kWp (Inbetriebnahme August bis Dezember 2026).
- KfW-Kredit 270: bis zu 100 % der Investitionskosten, Antrag über die Bank vor Vorhabenbeginn.
- Kein BAFA- oder KfW-Zuschuss für private PV – Zuschüsse gibt es nur regional.
1. Nullsteuersatz beim Kauf
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Solarmodulen, Wechselrichtern und Batteriespeichern ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent (§ 12 Abs. 3 UStG). Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder bestimmten öffentlichen Gebäuden installiert wird. Bei einer Bruttoleistung von bis zu 30 kWp laut Marktstammdatenregister gilt diese Voraussetzung als erfüllt.
Bei einer Anlage für 12.000 Euro netto sparen Sie damit 2.280 Euro gegenüber dem regulären Steuersatz von 19 Prozent. Der Nullsteuersatz gilt auch für Balkonkraftwerke und für Speicher, die nachträglich zu einer bestehenden Anlage gekauft werden. Im Gegenzug können Sie keine Vorsteuer mehr erstattet bekommen – für private Betreiber ist das in aller Regel kein Nachteil.
2. Befreiung von der Einkommensteuer
Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden sind einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG), wenn die Anlage höchstens 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit hat und Sie insgesamt nicht mehr als 100 kWp betreiben. Sie müssen dann keinen Gewinn ermitteln und keine Anlage EÜR für die PV-Anlage abgeben. Die Einspeisevergütung bleibt also vollständig bei Ihnen.
3. Einspeisevergütung
Für Strom, den Sie ins Netz einspeisen, zahlt der Netzbetreiber nach dem EEG 20 Jahre lang (plus Inbetriebnahmejahr) eine feste Vergütung. Der Satz hängt vom Monat der Inbetriebnahme ab und sinkt halbjährlich.
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp (Anteil) | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Neue Anlagen ohne Smart Meter und Steuerbox dürfen höchstens 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen, und bei negativen Börsenpreisen gibt es keine Vergütung. Für 2027 plant die Bundesregierung eine grundlegende Reform der Vergütung für Neuanlagen; beschlossen war sie im Oktober 2026 noch nicht. Mehr dazu: Einspeisevergütung.
4. KfW-Kredit „Erneuerbare Energien – Standard“ (270)
- Was: Photovoltaikanlagen auf Dach, Fassade oder Freifläche sowie Batteriespeicher, auch gebrauchte Anlagen. Balkonkraftwerke sind ausgeschlossen.
- Bedingung: Mindestens ein Teil des Stroms muss ins Netz eingespeist werden.
- Höhe: bis zu 100 Prozent der Investitionskosten.
- Laufzeit: bis zu 30 Jahre, mit bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.
- Antrag: über Ihre Bank oder Sparkasse, vor Beginn des Vorhabens bzw. vor Unterschrift unter einen verbindlichen Kaufvertrag.
Den Zinssatz legt die Bank je nach Bonität und Sicherheiten fest. Ein KfW-Kredit lohnt sich vor allem, wenn er günstiger ist als ein normaler Ratenkredit – und er ist in aller Regel günstiger als ein Mietmodell (siehe PV-Anlage mieten oder kaufen).
5. Förderprogramme von Ländern und Kommunen
Zuschüsse gibt es nur regional – etwa für Batteriespeicher, Balkonkraftwerke oder in Kombination mit einer Wallbox. Die Programme sind oft schnell ausgeschöpft, ändern sich häufig und setzen fast immer voraus, dass Sie den Antrag vor dem Kauf stellen. So finden Sie aktuelle Angebote:
- Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de) nach Bundesland filtern
- Website Ihrer Stadt oder Gemeinde und Ihres Landkreises, Stichwort „Klimaschutz“ oder „Solarförderung“
- Örtliche Stadtwerke, die teils eigene Zuschüsse anbieten
- Energieberatung der Verbraucherzentrale
Was nicht gefördert wird
- BAFA und BEG: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert keine Photovoltaikanlagen. Der Heizungszuschuss der KfW (Programm 458) gilt für Wärmepumpen, nicht für den Solarstrom dafür – siehe Heizungsförderung.
- Steuerbonus nach § 35c EStG: Photovoltaikanlagen gehören nicht zu den begünstigten energetischen Maßnahmen.
Rechenbeispiel: Was die Förderung ausmacht
| 10-kWp-Anlage, Teileinspeisung (Annahmen) | Wert |
|---|---|
| Anschaffung netto | 12.000 € |
| gesparte Mehrwertsteuer (19 %) | 2.280 € |
| Ertrag pro Jahr | ca. 9.500 kWh |
| davon eingespeist (70 %) × 7,70 ct | ca. 512 € pro Jahr, steuerfrei |
| Eigenverbrauch (30 %) × 37 ct gesparter Strompreis | ca. 1.055 € pro Jahr |
Häufige Fragen
Gibt es 2026 einen Zuschuss für Batteriespeicher?
Bundesweit nicht. Speicher profitieren vom Nullsteuersatz und können über den KfW-Kredit 270 finanziert werden. Einige Länder und Kommunen bezuschussen Speicher; prüfen Sie die Programme vor dem Kauf. Ob sich ein Speicher lohnt: Stromspeicher Kosten.
Muss ich die PV-Anlage beim Finanzamt anmelden?
Bei Anlagen, die unter die Steuerbefreiung fallen, ist für die Einkommensteuer in der Regel nichts zu tun. Umsatzsteuerlich gelten Sie meist als Kleinunternehmer. Ob das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung verlangt, hängt von Ihrem Fall ab – im Zweifel fragen Sie Ihr Finanzamt oder eine Steuerberatung.
Gilt die Förderung auch für Balkonkraftwerke?
Der Nullsteuersatz gilt auch für Steckersolargeräte, der KfW-Kredit nicht. Viele Kommunen fördern Balkonkraftwerke mit kleinen Zuschüssen. Alles Weitere: Balkonkraftwerk.
Quellen
- § 12 UStG (Nullsteuersatz)
- § 3 Nr. 72 EStG (Steuerbefreiung)
- KfW: Erneuerbare Energien – Standard (270)
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und Fördersätze
- Förderdatenbank des Bundes
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Förderberatung.