Einspeisevergütung 2026: aktuelle Sätze, Teil- oder Volleinspeisung und Ausblick EEG 2027

Für Solarstrom, den Sie nicht selbst verbrauchen und ins öffentliche Netz einspeisen, zahlt der Netzbetreiber eine gesetzlich festgelegte Vergütung – 20 Jahre lang zum Satz, der bei Inbetriebnahme gilt. Die Sätze sind über die Jahre stark gesunken, und für 2027 plant die Bundesregierung eine grundlegende Reform. Hier finden Sie die aktuellen Vergütungssätze, die Unterschiede zwischen Teil- und Volleinspeisung und was die neuen Regeln für Ihre Anlage bedeuten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Aktuelle Sätze (Inbetriebnahme 1. August bis 31. Dezember 2026, Anlage auf Gebäude bis 10 kW): 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung, 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung.
  • Laufzeit: 20 Jahre ab Inbetriebnahme, plus das Inbetriebnahmejahr.
  • Teileinspeisung (Eigenverbrauch + Überschuss) rechnet sich für die meisten Haushalte besser als Volleinspeisung.
  • Negative Börsenpreise: Für neue Anlagen gibt es in diesen Zeiten keine Vergütung; die Zeit wird angehängt.
  • EEG 2027: Der Regierungsentwurf sieht vor, die feste Vergütung für kleine Neuanlagen abzuschaffen – noch nicht beschlossen.

Die aktuellen Vergütungssätze

LeistungsanteilTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kW7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
über 10 bis 40 kW6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
über 40 bis 100 kW5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh
Anlagen auf Gebäuden, Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026. Quelle: Bundesnetzagentur

Die Vergütung wird anteilig berechnet: Eine 15-kWp-Anlage mit Teileinspeisung bekommt für den Anteil bis 10 kW 7,70 Cent und für die restlichen 5 kW 6,66 Cent – im Mittel also etwa 7,35 Cent pro kWh. Entscheidend ist immer der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme; er bleibt dann über die gesamte Laufzeit gleich.

Teileinspeisung oder Volleinspeisung?

Bei der Teileinspeisung nutzen Sie den Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Überschuss ein. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte Strom ins Netz, dafür ist der Satz höher.

Rechenbeispiel (10 kWp, 9.500 kWh Ertrag, 30 % Eigenverbrauch, Strompreis 37 ct):

TeileinspeisungVolleinspeisung
Selbst genutzt2.850 kWh × 37 ct = 1.055 €–
Eingespeist6.650 kWh × 7,70 ct = 512 €9.500 kWh × 12,22 ct = 1.161 €
Vorteil pro Jahrca. 1.567 €ca. 1.161 €
Vereinfachte Beispielrechnung

Weil selbst verbrauchter Strom fast fünfmal so viel wert ist wie eingespeister, ist die Teileinspeisung für Haushalte fast immer die bessere Wahl. Volleinspeisung kann sich lohnen, wenn auf einem Dach kaum Eigenverbrauch möglich ist – etwa auf einer Scheune ohne Stromabnehmer. Mehr zur Wirtschaftlichkeit lesen Sie im Ratgeber Photovoltaik Kosten.

Neue Regeln seit 2025

  • Keine Vergütung bei negativen Preisen: Für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, entfällt die Vergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise. Diese Zeiten werden an das Ende des Vergütungszeitraums angehängt. Für Anlagen zwischen 2 und 100 kW greift die Regel erst ab dem Jahr nach Einbau eines intelligenten Messsystems.
  • 60-Prozent-Grenze: Ohne Smart Meter mit Steuerbox dürfen neue Anlagen nur 60 % ihrer Modulleistung einspeisen. Mit hohem Eigenverbrauch oder einem Batteriespeicher fällt der Verlust gering aus.

Ausblick: Was bringt das EEG 2027?

Das EEG 2023 gilt bis zum 31. Dezember 2026. Eine Nachfolgeregelung befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Juli 2026 sieht vor, die feste Einspeisevergütung für kleine Neuanlagen abzuschaffen, die Einspeisespitzen dauerhaft weiter zu begrenzen und die Vergütung bei negativen Preisen dauerhaft entfallen zu lassen. Wichtig: Bestehende Anlagen behalten ihren Vergütungsanspruch. Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die aktuellen Sätze für 20 Jahre. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald das Gesetz beschlossen ist.

Wie wird die Vergütung ausgezahlt?

  1. Anlage beim Netzbetreiber anmelden (meist durch den Installateur) und innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister registrieren – ohne Registrierung wird die Vergütung nicht ausgezahlt.
  2. Der Netzbetreiber erfasst die eingespeiste Menge über den Zweirichtungszähler.
  3. Sie erhalten in der Regel monatliche Abschläge und eine Jahresabrechnung.

Steuern: Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern sind in der Regel einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Für Balkonkraftwerke gibt es meist keine Vergütung – siehe Balkonkraftwerk-Ratgeber.

Häufige Fragen

Sinkt meine Vergütung während der 20 Jahre?

Nein. Der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt für die gesamte Laufzeit gleich. Ausnahme sind die Zeiten mit negativen Börsenpreisen bei neueren Anlagen.

Was passiert nach 20 Jahren?

Die Anlage darf weiter betrieben werden. Der Strom wird dann nach anderen Regeln vergütet oder vermarktet – meist deutlich niedriger. Für Altanlagen lohnt sich dann vor allem der Eigenverbrauch.

Kann ich zwischen Teil- und Volleinspeisung wechseln?

Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich, muss aber dem Netzbetreiber vorab mitgeteilt werden und ist an Fristen gebunden. Klären Sie die Details mit Ihrem Netzbetreiber.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Vergütungssätze ändern sich halbjährlich bzw. mit der EEG-Reform. Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.