Schimmel in der Wohnung entsteht fast immer dort, wo feuchte Raumluft auf kalte Oberflächen trifft. Vermeiden lässt er sich mit drei Hebeln: Feuchtigkeit regelmäßig weglüften, alle Räume ausreichend temperieren und kalte Stellen am Gebäude – Wärmebrücken, ungedämmte Wände, undichte Anschlüsse – beseitigen. Wie das konkret geht, welche Werte Umweltbundesamt (UBA) und Verbraucherzentrale empfehlen und was Mieterinnen und Mieter wissen sollten, lesen Sie hier.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Luftfeuchte: 40 bis 60 % relative Feuchte gelten als günstig; liegt sie im Winter dauerhaft über 50 %, steigt die Schimmelgefahr.
- Lüften: in der Heizperiode zwei- bis dreimal täglich etwa 5 Minuten Stoß- oder Querlüften pro Raum (UBA), nicht dauerhaft auf Kipp.
- Heizen: auch Schlafzimmer und wenig genutzte Räume nicht dauerhaft unter 16 °C auskühlen lassen.
- Möbel: etwa 10 cm Abstand zu Außenwänden.
- Dämmen: Außendämmung macht Wände innen wärmer und senkt das Risiko; neue dichte Fenster ohne Lüftungskonzept können es erhöhen.
- Befall: kleine, oberflächliche Stellen (unter etwa 0,5 m²) können Gesunde selbst entfernen, größere gehören in Fachhände.
Warum entsteht Schimmel?
Schimmelpilze brauchen vor allem Feuchtigkeit. Laut Schimmelleitfaden des Umweltbundesamts können sie bereits wachsen, wenn die relative Feuchte direkt an einer Materialoberfläche über längere Zeit bei etwa 80 % liegt – die Wand muss dafür nicht sichtbar nass sein. Das passiert, wenn warme Raumluft an einer kalten Fläche abkühlt: Kalte Luft kann weniger Wasserdampf halten, die Feuchte an der Oberfläche steigt.
Ein Beispiel aus dem UBA-Leitfaden: Bei 22 °C Raumtemperatur und 50 % Luftfeuchte erreicht die Luft an einer nur 14,5 °C kalten Wandstelle bereits rund 80 % Feuchte. Der Taupunkt, an dem Wasser kondensiert, liegt bei etwa 11 °C. Typische kalte Stellen sind Außenecken, Fensterlaibungen, Rollladenkästen, Bereiche hinter Schränken an Außenwänden und ungedämmte Betonbauteile (Wärmebrücken).
Die Feuchtigkeit stammt überwiegend aus dem Alltag. Ein Drei-Personen-Haushalt gibt nach dem UBA-Leitfaden etwa 6 bis 12 Liter Wasser pro Tag an die Raumluft ab – durch Atmen, Kochen, Duschen, Pflanzen und Wäschetrocknen. Allein durch das Atmen gibt jede Person pro Nacht ungefähr einen Viertelliter Wasser ab.
Richtwerte für Luftfeuchte und Temperatur
| Größe | Empfehlung | Quelle |
|---|---|---|
| Relative Luftfeuchte | 40–60 %, im Winter möglichst nicht dauerhaft über 50 % | UBA, Verbraucherzentrale |
| Wohnzimmer | ca. 20 °C | UBA |
| Küche | ca. 18 °C | UBA |
| Schlafzimmer | 16–18 °C, nicht dauerhaft darunter | UBA-Leitfaden |
| Alle Wohn- und Schlafräume | in der Heizperiode mindestens 16 °C | Verbraucherzentrale |
| Temperaturunterschied zwischen Räumen | möglichst nicht mehr als 5 °C | Verbraucherzentrale |
Ob Ihre Werte stimmen, zeigt ein einfaches Thermo-Hygrometer, das es laut Verbraucherzentrale für wenige Euro im Baumarkt gibt. Das UBA weist darauf hin, dass günstige Geräte nur eine grobe Einschätzung erlauben – für den Alltag reicht das. Besonders aufschlussreich sind Messungen im Schlafzimmer am Morgen und im Bad nach dem Duschen.
Richtig lüften: so oft und so lange
Das Umweltbundesamt empfiehlt, die Fenster weit zu öffnen statt sie dauerhaft zu kippen:
- Heizperiode: zwei- bis dreimal am Tag etwa 5 Minuten pro Raum. Die Verbraucherzentrale nennt im Winter drei bis fünf Minuten, mindestens drei- bis viermal täglich.
- Übergangszeit und Sommer: 10 bis 20 Minuten pro Lüftung, weil die Temperaturdifferenz und damit der Luftaustausch kleiner ist.
- Schlafzimmer: morgens direkt nach dem Aufstehen 5 bis 10 Minuten.
- Bad und Küche: während und direkt nach Duschen oder Kochen 5 bis 10 Minuten lüften, dabei die Tür zur übrigen Wohnung schließen. Nasse Fliesen nach dem Duschen abziehen.
- Querlüften: Gegenüberliegende Fenster gleichzeitig öffnen – das tauscht die Luft am schnellsten aus.
Warum nicht auf Kipp? Ein dauerhaft gekipptes Fenster tauscht wenig Luft aus, kühlt aber Fenstersturz und Laibung stark aus. Genau dort kann sich dann Kondenswasser bilden. Die Verbraucherzentrale hält kurzes, kontrolliertes Kippen im Bad nach dem Stoßlüften für vertretbar, bis die Feuchte wieder unter 50 % liegt – in der Heizperiode aber nicht über Stunden. Wie sich richtiges Lüften auf die Heizkosten auswirkt, erklären wir im Ratgeber Heizkosten sparen.
Richtig heizen und Möbel stellen
Wer einzelne Räume stark auskühlen lässt, spart weniger als gedacht und riskiert Schimmel: Die Wände kühlen aus, und warme, feuchte Luft aus anderen Räumen schlägt sich dort nieder. Halten Sie deshalb Türen zu kühleren Räumen geschlossen und heizen Sie diese nicht über offene Türen aus dem Wohnzimmer mit. Wenig genutzte Räume sollten nach Empfehlung des UBA geringfügig beheizt werden.
Große Möbel an Außenwänden behindern die Luftzirkulation; die Wand dahinter bleibt kälter. Im Rechenbeispiel des UBA-Leitfadens für einen unsanierten Altbau hat die freie Außenwand 15 °C und rund 70 % Oberflächenfeuchte, hinter einem Schrank sind es nur 11 °C und rund 89 %. Als Richtschnur nennen UBA und Verbraucherzentrale etwa 10 cm Abstand zu Außenwänden und Außenecken. Schränke auf Füßen sind günstiger als solche, die mit dem Sockel direkt am Boden stehen.
Dämmen: Wann sie hilft und wann sie Risiken schafft
Bauliche Maßnahmen setzen an der Ursache an: kalten Innenoberflächen. Der UBA-Leitfaden bewertet die einzelnen Maßnahmen unterschiedlich:
- Außendämmung: Eine fachgerecht ausgeführte Dämmung der Fassade erhöht die Temperatur an der Innenseite der Außenwände und reduziert Wärmebrücken – das senkt das Schimmelrisiko. Kosten und Varianten finden Sie im Ratgeber Fassadendämmung: Kosten.
- Fenstertausch allein: Neue Fenster sind deutlich dichter als alte. Werden nur die Fenster getauscht, fehlt der bisherige „unfreiwillige“ Luftwechsel über die Fugen, während die Wände kalt bleiben. Das UBA stellt fest, dass ein alleiniger Fenstertausch Feuchte- und Schimmelschäden fördern kann.
- Innendämmung: Sie kann die Wandoberfläche wärmer machen, ist aber bauphysikalisch anspruchsvoll. Falsch geplant, kann sie Schimmel nach dem UBA sogar begünstigen, etwa durch hinterströmte Fugen oder Tauwasser hinter der Dämmung. Mehr dazu unter Innendämmung.
Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
Wird ein Gebäude dichter, muss der Luftwechsel zum Feuchteschutz sichergestellt werden – und zwar unabhängig davon, wie oft die Bewohner lüften. Laut Verbraucherzentrale ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erforderlich, wenn bei einer Sanierung mehr als ein Drittel der Fensterfläche erneuert wird, sowie bei Einfamilienhäusern und Dachgeschosswohnungen, wenn das Dach saniert wird. Bei geförderten Maßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die die Luftdichtheit erhöhen, verlangen die Technischen FAQ ebenfalls ein Lüftungskonzept.
Ergibt das Konzept, dass Fensterlüftung nicht ausreicht, kommen Fensterfalzlüfter, Abluftanlagen oder eine Lüftungsanlage infrage. Was eine Anlage mit Wärmerückgewinnung kostet, lesen Sie unter Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Schimmel entdeckt: Was tun?
Schimmel in Innenräumen kann allergische Reaktionen auslösen und das Risiko für Atemwegserkrankungen erhöhen; als besonders gefährdet nennt das UBA Menschen mit Asthma, Mukoviszidose oder geschwächtem Immunsystem. Nach den Hinweisen des UBA gilt:
- Kleiner Befall (etwa unter 0,5 m², nur oberflächlich) darf selbst entfernt werden – aber nur, wenn Sie nicht allergisch sind, keine chronische Atemwegserkrankung und kein geschwächtes Immunsystem haben.
- Mittel: Glatte Flächen mit Wasser und Haushaltsreiniger abwischen. Für poröse Flächen empfiehlt das UBA Reiniger mit 70 bis 80 % Alkoholanteil – in kleinen Mengen, bei guter Lüftung und ohne offenes Feuer. Essig ist ungeeignet. Biozide wie chlorhaltige Mittel sind nach dem UBA nur in wenigen Ausnahmefällen sinnvoll und sollten erst nach gründlicher Abwägung eingesetzt werden.
- Schutz: Handschuhe, Atemschutzmaske und Schutzbrille tragen, staubarm arbeiten.
- Größerer Befall oder unklare Ursache: immer eine Fachfirma beauftragen.
- Ursache klären: Abwischen allein hilft nicht, wenn Feuchtigkeit oder eine Wärmebrücke weiter bestehen.
Hinweise für Mieterinnen und Mieter
Schimmel in einer Mietwohnung gilt als Mangel. Sie müssen ihn nach § 536c BGB dem Vermieter unverzüglich anzeigen – am besten schriftlich mit Fotos. Wer das versäumt, kann schadensersatzpflichtig werden und verliert unter Umständen das Recht auf Mietminderung. Ist die Wohnung durch den Mangel weniger gebrauchstauglich, sieht § 536 BGB eine angemessen herabgesetzte Miete vor. Streitig ist in der Praxis oft die Ursache: Liegt sie am Gebäude oder am Heiz- und Lüftungsverhalten? Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass die Minderung entfallen kann, wenn Mieter den Schaden durch zu wenig Heizen und Lüften selbst verursacht haben. Notieren Sie deshalb Raumtemperaturen und Luftfeuchte und lassen Sie sich bei Streit von einem Mieterverein oder der Verbraucherzentrale beraten.
Häufige Fehler
- Fenster in der Heizperiode stundenlang auf Kipp lassen.
- Schlafzimmer im Winter gar nicht heizen und die Tür zum warmen Wohnzimmer offen lassen.
- Wäsche in der Wohnung trocknen, ohne anschließend zu lüften.
- Schrank oder Sofa direkt an die Außenwand schieben.
- Nach dem Fenstertausch weiter lüften wie zuvor.
- Schimmel nur überstreichen, statt Ursache und Befall zu beseitigen.
Häufige Fragen
Welche Luftfeuchtigkeit ist im Winter richtig?
Günstig sind 40 bis 60 %. Liegt die Feuchte im Winter regelmäßig über 50 %, sollten Sie häufiger lüften; in schlecht gedämmten Altbauten empfiehlt das UBA eher Werte unter 50 %.
Hilft ein Luftentfeuchter gegen Schimmel?
Er kann die Feuchte kurzfristig senken, etwa nach einem Wasserschaden. Kalte Wandstellen und fehlende Lüftung beseitigt er nicht – und er verbraucht Strom. Richtiges Lüften bleibt die wichtigste Maßnahme.
Kann ich Schimmel mit Essig entfernen?
Nein. Das Umweltbundesamt hält Essig meist nicht für sinnvoll, weil er auf kalkhaltigen Untergründen neutralisiert wird und Nährstoffe zurücklassen kann. Für kleine Stellen eignen sich 70- bis 80-prozentiger Alkohol oder Haushaltsreiniger.
Warum tritt Schimmel nach neuen Fenstern auf?
Neue Fenster sind dicht, der frühere Luftwechsel über undichte Fugen entfällt. Bleiben die Wände ungedämmt, sind sie nun die kältesten Flächen im Raum. Dann muss häufiger aktiv gelüftet werden; bei größeren Sanierungen ist ein Lüftungskonzept nötig.
Quellen
- Umweltbundesamt: Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden
- Umweltbundesamt: Wie lüfte ich richtig?
- Umweltbundesamt: Richtig heizen
- Umweltbundesamt: Was tun bei Schimmel in meiner Wohnung?
- Umweltbundesamt: Wirkstoffe zur Schimmelbekämpfung
- Verbraucherzentrale: Heizen und Lüften – so geht’s richtig
- Verbraucherzentrale: Schimmel an der Wand entfernen
- Verbraucherzentrale: Planung einer Lüftungsanlage
- KfW/BAFA: Technische FAQ zur BEG Einzelmaßnahmen
- Deutscher Mieterbund: Richtig heizen, richtig lüften
- § 536 BGB und § 536c BGB
Stand: November 2026. Die genannten Richtwerte stammen von Umweltbundesamt und Verbraucherzentrale und ersetzen keine Begutachtung vor Ort. Bei gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt, bei Mietstreitigkeiten an einen Mieterverein oder eine Rechtsberatung.