Der CO₂-Preis verteuert Heizen mit Erdgas 2026 um rund 1,3 bis 1,6 Cent pro Kilowattstunde und Heizöl um etwa 17 bis 21 Cent pro Liter (jeweils inklusive Mehrwertsteuer). Für ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Verbrauch sind das laut Verbraucherzentrale etwa 260 bis 310 Euro pro Jahr mit Gas und 350 bis 410 Euro mit Öl. Auch 2027 soll der Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne gelten; ab 2028 übernimmt der europäische Emissionshandel ETS 2.
Das Wichtigste auf einen Blick
- 2026: Preiskorridor 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂ (§ 10 BEHG), Zertifikate werden erstmals versteigert.
- 2027: Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 beschlossen, den Korridor von 55 bis 65 Euro fortzuführen. Das Gesetzgebungsverfahren war bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen.
- Aufschlag 2026 (brutto): Erdgas ca. 1,3–1,6 ct/kWh, Heizöl ca. 17–21 ct/l.
- Ab 2028: EU-Emissionshandel ETS 2 für Gebäude und Verkehr – der Preis bildet sich dann am europäischen Markt.
- Mieter: Vermieter tragen je nach Effizienz des Gebäudes 0 bis 95 % der CO₂-Kosten (CO2KostAufG).
Wie funktioniert der CO₂-Preis beim Heizen?
Seit 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Es verpflichtet nicht Sie als Verbraucher, sondern die Unternehmen, die Erdgas, Heizöl, Flüssiggas, Benzin und Diesel in Verkehr bringen: Sie müssen für jede Tonne CO₂, die bei der Verbrennung entsteht, ein Emissionszertifikat erwerben. Die Kosten geben die Lieferanten über den Gas- oder Heizölpreis weiter. Auf Ihrer Rechnung ist der CO₂-Preis deshalb meist nur ein Bestandteil des Arbeitspreises.
Bis 2025 wurden die Zertifikate zu einem festen Preis verkauft – zuletzt 55 Euro pro Tonne. Seit 2026 werden sie versteigert, allerdings innerhalb eines gesetzlichen Korridors mit 55 Euro Mindest- und 65 Euro Höchstpreis. Laut Deutscher Emissionshandelsstelle (DEHSt) finden dazu seit Juli 2026 wöchentliche Versteigerungen statt.
| Jahr | CO₂-Preis pro Tonne | Grundlage |
|---|---|---|
| 2021 | 25 € | Festpreis |
| 2022 und 2023 | 30 € | Festpreis |
| 2024 | 45 € | Festpreis |
| 2025 | 55 € | Festpreis |
| 2026 | 55–65 € | Versteigerung im Preiskorridor |
| 2027 | 55–65 € (geplant) | Bundestagsbeschluss vom 15.10.2026 |
| ab 2028 | Marktpreis | EU-Emissionshandel ETS 2 |
Was kostet der CO₂-Preis pro Kilowattstunde und Liter?
Wie stark der Preis durchschlägt, hängt vom Brennstoff ab. Die Verbraucherzentrale rechnet mit 201 Gramm CO₂ pro Kilowattstunde Erdgas und 266 Gramm pro Kilowattstunde Heizöl; ein Liter Heizöl entspricht etwa 10 Kilowattstunden. Daraus ergeben sich folgende Aufschläge:
| Brennstoff | bei 55 €/t (brutto) | bei 65 €/t (brutto) |
|---|---|---|
| Erdgas, pro kWh | ca. 1,3 ct | ca. 1,6 ct |
| Heizöl, pro Liter | ca. 17 ct | ca. 21 ct |
| Heizöl, pro kWh | ca. 1,7 ct | ca. 2,1 ct |
Zum Vergleich: Der durchschnittliche Gaspreis für ein Einfamilienhaus lag laut BDEW im August 2026 bei 11,93 Cent pro Kilowattstunde. Der CO₂-Preis macht also gut ein Zehntel des Gaspreises aus. Strom für Wärmepumpen und Holzpellets sind nicht mit dem BEHG-CO₂-Preis belastet.
Rechenbeispiel: CO₂-Kosten pro Jahr
Angenommene Werte: Ein Einfamilienhaus verbraucht 20.000 kWh Erdgas oder rund 2.000 Liter Heizöl im Jahr. Die Werte entsprechen dem Beispiel der Verbraucherzentrale.
| Heizung | CO₂ pro Jahr | 2025 (55 €/t) | 2026/2027 (55–65 €/t) |
|---|---|---|---|
| Erdgas, 20.000 kWh | ca. 4,0 t | ca. 260 € | ca. 260–310 € |
| Heizöl, 2.000 l | ca. 5,3 t | ca. 350 € | ca. 350–410 € |
Jede eingesparte Kilowattstunde senkt auch die CO₂-Kosten. Einfache Maßnahmen wie richtige Raumtemperatur, Stoßlüften und eine optimierte Heizkurve finden Sie in unserem Ratgeber Heizkosten sparen.
Ab 2028: Europäischer Emissionshandel ETS 2
Ursprünglich sollte der EU-weite Emissionshandel für Gebäude und Verkehr 2027 starten. Er wurde auf 2028 verschoben. Ohne Gesetzesänderung hätte sich der deutsche CO₂-Preis 2027 deshalb am schwankenden Durchschnittspreis des bestehenden EU-Emissionshandels für Industrie und Energie orientiert. Mit der BEHG-Änderung will die Bundesregierung stattdessen den bekannten Korridor von 55 bis 65 Euro fortführen und so Planungssicherheit schaffen.
Wie hoch der Preis ab 2028 im ETS 2 sein wird, steht nicht fest – er bildet sich dann am Markt. Wer heute eine Heizung für die nächsten 20 Jahre auswählt, sollte steigende CO₂-Kosten deshalb als Risiko einplanen. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen kommt ab 2029 zusätzlich die Pflicht zu einem Anteil an Biomethan oder Bioöl hinzu. Was beim Austausch gilt, lesen Sie im Ratgeber Gasheizung austauschen.
CO₂-Kosten bei Mietwohnungen: Wer zahlt?
Seit 2023 regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), wie Mieter und Vermieter die CO₂-Kosten teilen. Maßgeblich ist der CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr: Je schlechter das Haus gedämmt und je ineffizienter die Heizung, desto mehr zahlt der Vermieter.
| CO₂-Ausstoß (kg CO₂/m² und Jahr) | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
|---|---|---|
| unter 12 | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 | 20 % | 80 % |
| 52 und mehr | 5 % | 95 % |
Für die Abrechnung 2026 gilt ein einheitlicher Rechenpreis von 60 Euro pro Tonne – der Mittelwert des Korridors. Ab 2027 ist der Durchschnittspreis der Versteigerungen zwischen 1. Juli und 30. November des Vorjahres maßgeblich; das Umweltbundesamt veröffentlicht ihn spätestens zehn Werktage vor Jahresbeginn (§ 4 CO2KostAufG).
Beispiel mit angenommenen Werten: Ihr Mehrfamilienhaus stößt 35 kg CO₂ pro m² und Jahr aus, Ihre Wohnung hat 70 m². Auf Ihre Wohnung entfallen rund 2,45 Tonnen CO₂, bei 60 Euro also etwa 147 Euro netto. Weil das Gebäude in der Stufe 32 bis unter 37 kg liegt, trägt der Vermieter die Hälfte – Ihr Anteil liegt bei rund 74 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Ist der Vermieteranteil in der Heizkostenabrechnung nicht berücksichtigt, dürfen Mieter ihren Anteil an den Heizkosten laut Verbraucherzentrale um 3 % kürzen. Für Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden, gilt ab 2028 eine Sonderregel: Dann tragen Vermieter unabhängig von der Stufe die Hälfte der CO₂-Kosten und der Gas-Netzentgelte (§ 5a CO2KostAufG).
Häufige Fragen
Ist der CO₂-Preis eine Steuer?
Nein, auch wenn oft von „CO₂-Steuer“ die Rede ist. Es handelt sich um einen Zertifikatehandel: Die Inverkehrbringer der Brennstoffe kaufen Emissionszertifikate und geben die Kosten über den Preis weiter. Auf den Aufschlag fällt Mehrwertsteuer an.
Zahle ich mit Fernwärme auch einen CO₂-Preis?
Indirekt meist ja. Größere Heizkraftwerke unterliegen dem europäischen Emissionshandel für Industrie und Energie, kleinere Anlagen dem BEHG. Wie stark sich das auf Ihren Preis auswirkt, hängt von der Preisklausel Ihres Versorgers ab – mehr dazu im Ratgeber Fernwärme Kosten.
Steigt der CO₂-Preis 2027?
Nach dem Bundestagsbeschluss vom 15. Oktober 2026 nicht: Der Korridor von 55 bis 65 Euro soll auch 2027 gelten. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und verkündet werden. Erst mit dem ETS 2 ab 2028 kann der Preis frei schwanken.
Betrifft der CO₂-Preis auch Wärmepumpen und Pelletheizungen?
Nein. Strom fällt nicht unter das BEHG, und für Holzpellets wird kein BEHG-CO₂-Preis erhoben.
Quellen
- § 10 BEHG – Veräußerung von Emissionszertifikaten
- Deutscher Bundestag (hib): CO₂-Preis soll 2027 stabil bleiben
- DEHSt: Verkauf und Versteigerung im nationalen Emissionshandel
- DEHSt: Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – maßgeblicher Preis
- Verbraucherzentrale: So viel teurer macht der CO₂-Preis Ihre Heizkosten
- § 4 CO2KostAufG – Maßgeblicher Zertifikatepreis
- § 5a CO2KostAufG – Neue Gas- und Ölheizungen
- Anlage zum CO2KostAufG – Stufenmodell
Stand: Oktober 2026. Beträge sind gerundete Richtwerte, die Rechenbeispiele beruhen auf angenommenen Werten. Maßgeblich sind die Angaben Ihres Versorgers und der Gesetzestext. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung.