Eine funktionierende Gasheizung müssen Sie 2026 nicht austauschen – auch nicht, wenn sie älter als 30 Jahre ist. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist die frühere Austauschpflicht für alte Heizkessel seit dem 29. Juli 2026 weggefallen. Wer trotzdem tauscht, hat die freie Wahl der Heizung, muss bei einer neuen Gasheizung aber ab 2029 einen steigenden Anteil Biomethan oder Wasserstoff einplanen. Gefördert wird nur der Umstieg auf erneuerbare Wärme – mit einem Bonus, der ab Februar 2027 schrittweise sinkt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Keine Austauschpflicht: § 72 GEG (Betriebsverbot für bestimmte über 30 Jahre alte Kessel) ist im GModG als „weggefallen“ geführt. Reparieren ist erlaubt.
- Neue Gasheizung erlaubt: Wer sie nach dem 29. Juli 2026 einbaut, muss ab 2029 mindestens 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % der Wärme aus Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (§ 43 GModG).
- Förderung: KfW-Programm 458 zahlt für Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss oder Biomasse 30 % Grundförderung plus Boni, maximal 70 % (mit Einkommensbonus 80 %). Gasheizungen werden nicht gefördert.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für selbst genutzte Häuser, wenn eine mindestens 20 Jahre alte Gas-Zentralheizung oder eine Gasetagenheizung ersetzt wird – ab 1. Februar 2027 4 Prozentpunkte weniger.
- Vermieter: Bei neuen Gasheizungen tragen sie ab 2028 die Hälfte der Gas-Netzentgelte und CO₂-Kosten.
Muss ich meine alte Gasheizung austauschen?
Nein. Bis Juli 2026 schrieb § 72 des Gebäudeenergiegesetzes vor, dass Öl- und Gaskessel mit konstanter Kesseltemperatur nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden müssen – Niedertemperatur- und Brennwertkessel waren ausgenommen. Im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz sind die §§ 71 bis 73 als „weggefallen“ gekennzeichnet. Damit gibt es keine Pflicht mehr, einen Kessel allein wegen seines Alters oder seiner Bauart zu ersetzen. Auch die frühere Grenze, nach der fossile Heizungen spätestens Ende 2044 vom Netz gehen sollten, ist entfallen. Einen Überblick über alle Änderungen gibt unser Artikel zum neuen Heizungsgesetz.
Bestehen bleiben andere Pflichten für Eigentümer, etwa die Dämmung ungedämmter Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen (§ 69 GModG) und der obersten Geschossdecke (§ 35 GModG). In Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen müssen ältere Heizungen zudem geprüft und optimiert werden (§ 60b GModG). Die regelmäßigen Messungen durch den Schornsteinfeger laufen ebenfalls weiter.
Langfristig sollen Gas und Heizöl für Gebäude bis 2045 vollständig klimaneutral werden. Das regelt das GModG aber nicht über ein Betriebsverbot, sondern über eine Grüngas- und Grünheizölquote für die Lieferanten. Das dafür nötige Gesetz soll die Bundesregierung bis 1. Dezember 2026 vorlegen (§ 42a GModG). Was das für den Gaspreis bedeutet, ist offen.
Wann sich der Austausch trotzdem lohnt
Dass Sie nicht tauschen müssen, heißt nicht, dass Sie warten sollten, bis der Kessel ausfällt. Die Verbraucherzentrale rät, den Heizungstausch früh zu planen, weil die Wahl meist „eine Entscheidung für die nächsten zwanzig Jahre“ ist. Wer erst im Notfall handelt, hat wenig Zeit, Angebote zu vergleichen und Förderung zu beantragen – und der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.
Gute Anlässe für einen geplanten Wechsel sind:
- Die Gasheizung ist 20 Jahre oder älter – genau ab dieser Grenze gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus, und er sinkt ab Februar 2027.
- Größere Reparaturen stehen an oder Ersatzteile werden knapp.
- Sie planen ohnehin eine Sanierung von Dach, Fassade oder Fenstern.
- In Ihrer Kommune ist ein Wärmenetz geplant – dann lohnt ein Blick in die kommunale Wärmeplanung.
Welche Heizungen sind beim Austausch erlaubt?
§ 42 GModG nennt zehn Optionen für den Ersatz einer Heizung – von der Gasheizung über Wärmepumpe, Solarthermie und Biomasse bis zur Hausübergabestation für ein Wärmenetz und Stromdirektheizungen. Für die meisten Ein- und Zweifamilienhäuser kommen vor allem diese Varianten infrage:
| Option | Vorgaben nach GModG | Förderung (KfW 458) |
|---|---|---|
| Neue Gas-Brennwertheizung | ab 2029 steigender Anteil Biomethan/Wasserstoff (§ 43) | keine |
| Wärmepumpe | keine Brennstoffquote | ja, 30 % plus Boni |
| Wärmepumpen-Hybridheizung | Quote gilt als erfüllt, wenn die Wärmepumpe mindestens 30 % (alternativer Betrieb: 40 %) der Kesselleistung hat (§ 43 Abs. 5) | nur der Wärmepumpen-Anteil |
| Fernwärme (Hausübergabestation) | keine Brennstoffquote | ja, für den Teil auf dem eigenen Grundstück |
| Pellet- oder Biomasseheizung | eigene Anforderungen (§ 45) | ja, 30 % plus Boni |
| Gasheizung plus Solarthermie | Solarthermie wird angerechnet; bis Ende 2034 gilt die Quote bei 0,04 m² Aperturfläche je m² Nutzfläche als erfüllt (§ 43 Abs. 3) | nur die Solarthermie |
Was eine Wärmepumpe in Anschaffung und Betrieb kostet, lesen Sie im Ratgeber Wärmepumpe Kosten. Die Kombination aus Wärmepumpe und Gaskessel erklären wir ausführlich im Beitrag zur Hybridheizung.
Neue Gasheizung: Was Sie einkalkulieren sollten
Eine neue Gas-Brennwertheizung ist rechtlich zulässig. Für Geräte, die nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden, gilt jedoch die sogenannte Biotreppe nach § 43 GModG. Ein Teil der Wärme muss dann aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff bestimmter Herstellungsarten (etwa grünem oder blauem Wasserstoff) stammen:
- ab 1. Januar 2029: mindestens 10 %
- ab 1. Januar 2030: mindestens 15 %
- ab 1. Januar 2035: mindestens 30 %
- ab 1. Januar 2040: mindestens 60 %
Die Verbraucherzentrale hält bei Biomethan und Co. höhere Preise als für Erdgas für wahrscheinlich, weil das Angebot begrenzt ist. Hinzu kommt der CO₂-Preis auf den fossilen Anteil: Für 2026 liegt er bei 55 bis 65 Euro pro Tonne, 2027 soll derselbe Korridor gelten. Bei 20.000 kWh Gasverbrauch macht das nach Rechnung der Verbraucherzentrale 2026 etwa 260 bis 310 Euro im Jahr aus. Ab 2028 soll der europäische Emissionshandel ETS 2 den nationalen CO₂-Preis ablösen.
Heizung plötzlich kaputt? Fällt die alte Heizung irreparabel aus, gibt es eine Übergangsregel: Wird die neue Gasheizung im Jahr 2028 eingebaut, greift die Biotreppe erst zwölf Monate nach dem Einbau; bei einem Einbau ab 2029 gilt für zwölf Monate die zum Zeitpunkt des Ausfalls bestehende Pflicht fort (§ 43 Abs. 7 GModG). So bleibt Zeit, eine Alternative in Ruhe zu planen.
Vermietete Häuser: Nach § 5a des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes tragen Vermieter bei einer nach § 43 GModG neu eingebauten Gasheizung ab 2028 die Hälfte der Gas-Netzentgelte und der CO₂-Kosten, ab 2029 außerdem die Hälfte der Mehrkosten für die Biobrennstoffe (bezogen auf höchstens 30 % Brennstoffanteil). Für kleine Vermieter mit höchstens sechs Wohnungen gibt es unter engen Voraussetzungen eine Härtefallregel (§ 5d).
Förderung beim Wechsel von Gas zu erneuerbarer Wärme
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Für den Heizungstausch in selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern zahlt die KfW im Programm 458:
- Grundförderung: 30 %.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, wenn Sie eine funktionstüchtige Gasetagenheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen (ebenso Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen). Der Bonus sinkt am 1. Februar 2027 um 4 Prozentpunkte und danach jedes halbe Jahr erneut; für Anträge ab 1. August 2028 entfällt er.
- Einkommensbonus: 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro, 10 % bis 50.000 Euro; mit Kind unter 18 Jahren erhöhen sich die Grenzen jeweils um 10.000 Euro.
- Obergrenzen: insgesamt höchstens 70 % (mit Einkommensbonus bis 80 %), förderfähige Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Ab 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag halbjährlich um 750 Euro.
Wichtig für Wärmepumpen: Bei Anträgen ab 21. Juli 2026 müssen Sie laut KfW-Infoblatt ein intelligentes Messsystem samt Steuerungseinrichtung bestellen. Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten zu stellen; der Liefer- oder Handwerkervertrag muss eine Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft. Alle Details und Schritte finden Sie im Ratgeber Heizungsförderung.
Rechenbeispiel: Zuschuss beim Umstieg auf eine Wärmepumpe
Angenommene Werte: Selbst genutztes Einfamilienhaus, die Gas-Zentralheizung ist 22 Jahre alt, das Angebot für die Wärmepumpe samt Einbau liegt bei 32.000 Euro. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt über 60.000 Euro, ein Einkommensbonus kommt also nicht infrage.
| Position | Antrag bis 31.01.2027 | Antrag ab 01.02.2027 |
|---|---|---|
| Förderfähige Kosten (Obergrenze) | 28.000 € | 27.250 € |
| Fördersatz (Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus) | 30 % + 16 % = 46 % | 30 % + 12 % = 42 %* |
| Zuschuss | 12.880 € | 11.445 € |
| Eigenanteil bei 32.000 € Angebot | 19.120 € | 20.555 € |
Der Unterschied von rund 1.400 Euro zeigt: Wer ohnehin tauschen will, profitiert davon, den Antrag noch vor Februar 2027 zu stellen. Überstürzen sollten Sie die Entscheidung trotzdem nicht – ein unpassend geplantes System kostet über die Laufzeit mehr als der Bonusunterschied.
Checkliste: Gasheizung austauschen in sechs Schritten
- Bestand prüfen: Alter und Typ der Heizung (Typenschild, Schornsteinfeger-Protokoll), Gasverbrauch der letzten Jahre.
- Wärmeplanung erfragen: Ist in Ihrer Straße ein Wärmenetz geplant? Auskunft gibt die Kommune.
- Energieberatung nutzen: Eine unabhängige Beratung oder ein individueller Sanierungsfahrplan hilft, Heizung und Dämmung aufeinander abzustimmen.
- Angebote einholen: mindestens zwei bis drei Fachbetriebe, mit Heizlastberechnung und Angabe der Vorlauftemperatur.
- Förderung beantragen: Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung schließen, Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten einholen, dann den KfW-Antrag stellen.
- Einbau und Nachweis: Erst nach dem Antrag beginnen, alte Heizung fachgerecht entsorgen lassen, Nachweise fristgerecht bei der KfW einreichen (36 Monate nach Zusage).
Häufige Fragen
Gilt die 30-Jahre-Regel für Heizkessel noch?
Nein. Die Vorschrift (§ 72 GEG) ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz seit 29. Juli 2026 weggefallen. Auch bei einem Hauskauf müssen Sie einen alten Kessel deshalb nicht mehr innerhalb einer Frist ersetzen.
Darf ich eine defekte Gasheizung reparieren lassen?
Ja. Reparaturen sind uneingeschränkt erlaubt. Die Pflichten aus § 43 GModG greifen erst, wenn ein neues Gerät eingebaut wird.
Wird eine neue Gas-Brennwertheizung gefördert?
Nein. Die KfW fördert nur erneuerbare Heizungen. Bei einer Hybridheizung ist nur der Anteil der Wärmepumpe förderfähig, bei Kompaktgeräten pauschal 65 % der Ausgaben.
Bekomme ich den Klimageschwindigkeitsbonus auch für eine 15 Jahre alte Gasheizung?
Bei einer Gas-Zentralheizung nicht – sie muss mindestens 20 Jahre alt sein. Gasetagenheizungen sind unabhängig vom Alter begünstigt. Voraussetzung ist außerdem, dass Sie das Haus selbst bewohnen und die alte Heizung fachgerecht ausgebaut und entsorgt wird.
Ist ein „H2-ready“-Gaskessel eine sichere Lösung?
Nur bedingt. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass solche Geräte für höhere Wasserstoffanteile ab etwa 30 % oft nicht geeignet sind. Ob und wann Wasserstoff in Ihrem Gasnetz verfügbar ist, ist zudem offen.
Quellen
- § 42 GModG – Optionen beim Heizungstausch
- § 42a GModG – Grüngas-/Grünheizölquote
- § 43 GModG – Einbau einer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung
- § 72 GModG – (weggefallen)
- § 5a CO2KostAufG – Kostenverteilung bei neuen Gas- und Ölheizungen
- Verbraucherzentrale: Was steht im Gebäudemodernisierungsgesetz?
- Verbraucherzentrale: Neue Heizung – welche ist die Richtige?
- Verbraucherzentrale: So viel teurer macht der CO₂-Preis Ihre Heizkosten
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (458)
- Verbraucherzentrale: Heizungsförderung für Bestandsgebäude
- KfW: Infoblatt förderfähige Maßnahmen (BEG), Version 11.0
Stand: Oktober 2026. Das Rechenbeispiel beruht auf angenommenen Werten. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die aktuellen Förderrichtlinien zum Zeitpunkt Ihres Antrags. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung.