Das umstrittene „Heizungsgesetz“ ist Geschichte: Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, ist entfallen. Ganz ohne Vorgaben ist der Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung aber nicht – und auch für Mieter und Vermieter ändert sich einiges. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln verständlich zusammengefasst.
Das Wichtigste auf einen Blick
- In Kraft seit 29. Juli 2026 (Bundestag-Beschluss am 10. Juli, verkündet am 28. Juli 2026).
- 65-Prozent-Regel entfällt: Eigentümer entscheiden selbst über die Heizungsart.
- Gas- und Ölheizungen dürfen weiter betrieben und neu eingebaut werden.
- „Biotreppe“: Neue fossile Heizungen müssen ab 2029 schrittweise mit einem Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden.
- Ab 2045 müssen Brennstoffe fürs Heizen vollständig klimaneutral sein.
- Förderung für Wärmepumpen & Co. bleibt – mit neuen Konditionen seit 21. Juli 2026.
Was hat sich geändert?
| Thema | Bisher (GEG 2024) | Neu (GModG, ab 29.07.2026) |
|---|---|---|
| Neue Heizung | mind. 65 % erneuerbare Energien (mit Übergangsfristen) | freie Wahl der Heizungsart |
| Neue Gas-/Ölheizung | nur unter Auflagen | erlaubt, ab 2029 mit steigendem Anteil grüner Brennstoffe |
| Bestehende Heizung | Betrieb fossiler Kessel längstens bis Ende 2044 | darf weiterlaufen; Brennstoffe ab 2045 klimaneutral |
| Grüngas-/Grünheizölquote | – | ab 2028 für Versorger, Details per eigenem Gesetz |
| Förderung | KfW 458 | KfW 458 bleibt, neue Konditionen seit 21.07.2026 |
Die „Biotreppe“ für neue Gas- und Ölheizungen
Wer nach Inkrafttreten des Gesetzes eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss sie ab 2029 mit einem Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe betreiben – etwa Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff. Dieser Anteil steigt in mehreren Stufen bis 2045 auf 100 Prozent. Die Bundesregierung spricht von einer zu Beginn moderaten Stufenfolge; die Brennstofflieferanten müssen den Anteil nachweisen.
Was das praktisch bedeutet: Grüne Brennstoffe sind heute deutlich teurer als Erdgas oder Heizöl. Wer jetzt eine neue fossile Heizung einbaut, sollte einkalkulieren, dass der Brennstoff über die Jahre teurer wird – zusätzlich zum steigenden CO₂-Preis. Für bestehende, weiterlaufende Heizungen gilt die Biotreppe nach dem Gesetzentwurf nicht; maßgeblich ist der Neueinbau oder Austausch.
Was gilt für bestehende Heizungen?
- Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen; eine Austauschpflicht allein wegen der Heizungsart gibt es nicht.
- Defekte Heizungen dürfen repariert werden.
- Ob Sonderregeln für sehr alte Kessel – etwa die bisherige Austauschpflicht für bestimmte über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel – unverändert fortgelten, klären Sie am besten mit Ihrem Schornsteinfeger.
- Langfristig müssen aber auch hier die Brennstoffe bis 2045 klimaneutral werden – das wird über die Brennstoffe und den CO₂-Preis gesteuert.
Mieter und Vermieter
Mieter sollen vor überhöhten Betriebskosten durch unwirtschaftliche Heizungen geschützt werden. Nach den Angaben des Bundestags tragen Vermieter bei neuen fossilen Heizungen künftig einen Teil der Mehrkosten: Ab 2028 teilen sich Mieter und Vermieter bestimmte Kosten wie den CO₂-Preis, ab 2029 trägt der Vermieter auch die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe. Für kleine Vermieter mit bis zu sechs Wohnungen in nicht angespannten Wohnungsmärkten gibt es eine Härtefallregel. Die genauen Details sollten Mieter und Vermieter im Einzelfall mit Mieterverein bzw. Eigentümerverband klären.
Gas, Öl oder Wärmepumpe – was ist jetzt sinnvoll?
Rechtlich haben Sie nun die freie Wahl. Wirtschaftlich sprechen mehrere Punkte dafür, die Entscheidung über 20 Jahre zu betrachten:
- Förderung: Gas- und Ölheizungen werden nicht gefördert. Für eine Wärmepumpe gibt es bis zu 80 % Zuschuss – siehe Heizungsförderung 2026.
- Brennstoffkosten: Biotreppe und CO₂-Preis verteuern fossile Heizungen über die Laufzeit.
- Anschaffung: Ein Gaskessel ist in der Anschaffung günstiger. Was eine Wärmepumpe nach Förderung kostet, zeigt unser Ratgeber Wärmepumpe Kosten.
- Gebäude: Auch viele Altbauten eignen sich für eine Wärmepumpe – siehe Wärmepumpe im Altbau.
Eine unabhängige Energieberatung hilft, die Varianten für Ihr Haus durchzurechnen. Die Verbraucherzentralen bieten dazu Beratungen an, und eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude gibt es über das BAFA.
Häufige Fragen
Muss ich meine alte Heizung jetzt austauschen?
Nein. Das neue Gesetz schreibt keinen Austausch funktionierender Gas- oder Ölheizungen wegen der Heizungsart vor.
Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja. Sie müssen sie aber ab 2029 mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betreiben, und ab 2045 müssen alle Brennstoffe klimaneutral sein. Eine Förderung gibt es dafür nicht.
Gibt es weiterhin Förderung für Wärmepumpen?
Ja. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude soll laut Bundesregierung mindestens bis 2029 bestehen bleiben. Die aktuellen Fördersätze finden Sie im Ratgeber Heizungsförderung.
Quellen
- Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt Heizungsgesetz-Novelle
- Verbraucherzentrale: Was steht im Gebäudemodernisierungsgesetz?
- DIP: Gesetzgebungsvorgang
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ist eine vereinfachte Zusammenfassung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext im Bundesgesetzblatt.