Pelletheizung: Kosten, Pelletpreis und Förderung 2026

Eine Pelletheizung für ein Einfamilienhaus kostet mit Pufferspeicher, Pelletlager und Einbau meist 20.000 bis 30.000 Euro, in aufwendigen Fällen deutlich mehr. Die KfW bezuschusst den Kessel seit Juli 2026 mit mindestens 30 Prozent, beim Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung mit bis zu 46 Prozent und mehr. Hier finden Sie die Kosten, die aktuellen Pelletpreise, die Förderregeln und ein Rechenbeispiel.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Anschaffung: rund 20.000–30.000 € für Kessel, Pufferspeicher, Lager und Einbau (Richtwert, 12 kW Heizlast).
  • Brennstoff: Pellets kosten im Oktober 2026 rund 465 €/t bzw. 9,3 ct/kWh (6 t, inkl. MwSt.).
  • Förderung (KfW 458): 30 % Grundförderung, plus Klimageschwindigkeits-Bonus (bis 31.01.2027: 16 %) und Einkommensbonus, höchstens 70 bzw. 80 %. Förderfähige Kosten max. 28.000 € für die erste Wohnung.
  • Kein CO2-Preis: Holzpellets fallen nicht unter den nationalen Emissionshandel.
  • Voraussetzungen: Pufferspeicher mit mind. 30 l/kW, Kessel auf der BAFA-Liste, Staub höchstens 10 mg/m³.

Was kostet eine Pelletheizung?

Eine Pelletheizung besteht aus mehr als dem Kessel: Dazu gehören ein Pufferspeicher, ein Lager für die Pellets mit Fördersystem, der Schornsteinanschluss und die Einbindung in das bestehende Heizsystem. Das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) nennt für ein älteres Haus mit 12 kW Heizlast 20.000 bis 30.000 Euro inklusive Pufferspeicher, Lager und Installation. Allein das Lager macht davon etwa 4.000 bis 6.000 Euro aus.

PostenRichtwert
Komplette Pelletzentralheizung inkl. Puffer, Lager, Einbau (12 kW)ca. 20.000–30.000 €
davon Pelletlager (Gewebetank oder Lagerraum mit Austragung)ca. 4.000–6.000 €
Wartung und Schornsteinfeger pro Jahrca. 280–500 €
Platzbedarf Lagerraumca. 3–10 m²
Quellen: DEPI (FAQ), co2online. Regionale Preise und der Zustand von Schornstein und Heizungsraum können stark abweichen.

Die Spanne ist groß. In einer Auswertung von Energieberatungsberichten (Verbraucherzentrale, Stand Juni 2026) lagen komplette Pelletkessel-Projekte im Mittel sogar bei über 40.000 Euro – dort sind häufig Nebenarbeiten wie Schornsteinsanierung, neue Heizkörper oder der Rückbau des Öltanks enthalten. Holen Sie deshalb mehrere Angebote ein und lassen Sie die Positionen einzeln ausweisen.

Pelletpreis und Verbrauch

Laut DEPI kosteten Holzpellets im Oktober 2026 bei Abnahme von 6 Tonnen im Bundesdurchschnitt 464,61 Euro pro Tonne (inklusive 7 % Mehrwertsteuer und Lieferung im Umkreis von 50 km). Das entspricht rund 9,3 Cent pro Kilowattstunde. Ein Jahr zuvor waren es 366,25 Euro pro Tonne – die Preise schwanken also spürbar. Viele Haushalte kaufen deshalb im Sommer, wenn die Nachfrage geringer ist.

Ein Kilogramm Pellets enthält etwa 5 kWh Energie. Als Faustregel gilt: 2 kg Pellets ersetzen etwa 1 Liter Heizöl. Wer bisher 2.000 Liter Öl im Jahr verbraucht hat, braucht also rund 4 Tonnen Pellets. Für 10.000 kWh Wärmebedarf rechnet co2online mit etwa 2,5 Tonnen.

Ein Vorteil gegenüber Öl und Gas: Holzpellets unterliegen nicht dem CO2-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz und keiner Energiesteuer. Bei Gas und Heizöl steigen die Kosten dagegen mit dem CO2-Preis. Einen Überblick über weitere laufende Kosten verschiedener Heizungen bietet unser Ratgeber Heizkosten sparen.

Rechenbeispiel: jährliche Kosten

Angenommene Werte: Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Wärmebedarf pro Jahr, Jahresnutzungsgrad des Kessels 90 %, Pelletpreis 465 €/t.

PositionRechnungErgebnis
Brennstoffbedarf20.000 kWh ÷ 0,9 ≈ 22.200 kWh ÷ 5 kWh/kgca. 4,4 t
Pellets4,4 t × 465 €ca. 2.050 €
Wartung und SchornsteinfegerSpanne laut co2onlineca. 280–500 €
Summe pro Jahrca. 2.330–2.550 €
Vereinfachte Beispielrechnung mit angenommenen Werten, ohne Hilfsstrom und Reparaturen.

Ob sich eine Pelletheizung gegenüber einer Wärmepumpe rechnet, hängt vor allem vom Haus ab. In gut gedämmten Gebäuden mit Flächenheizung ist die Wärmepumpe meist die günstigere Lösung. Pellets spielen ihre Stärken in unsanierten Altbauten mit hohen Vorlauftemperaturen aus – sofern Platz für das Lager vorhanden ist.

Förderung über die KfW (Programm 458)

Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie (BEG EM). Für Privatpersonen läuft der Zuschuss für Heizungen über die KfW. Für Biomasseheizungen gelten dieselben Fördersätze wie für andere erneuerbare Heizungen:

  • Grundförderung: 30 %.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: für selbst nutzende Eigentümer, wenn eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzt und fachgerecht entfernt wird. Er beträgt bis 31. Januar 2027 16 Prozentpunkte, sinkt dann halbjährlich auf 12, 8 und 4 Punkte und entfällt ab 1. August 2028.
  • Einkommensbonus: 40 Punkte bei bis zu 30.000 €, 30 Punkte bei 30.000–40.000 €, 10 Punkte bei 40.000–50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Pro Kind unter 18 Jahren werden 10.000 € abgezogen.
  • Obergrenze: 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €) 80 %.
  • Förderfähige Kosten: höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit. Ab 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag halbjährlich um 750 €.

Technische Bedingungen: Der Kessel muss auf der Liste förderfähiger Biomasseanlagen des BAFA stehen, mindestens 5 kW leisten, einen jahreszeitbedingten Raumheizungs-Nutzungsgrad von mindestens 81 % erreichen und höchstens 10 mg/m³ Staub sowie 200 mg/m³ CO ausstoßen. Vorgeschrieben ist ein Pufferspeicher mit mindestens 30 Litern pro kW Nennleistung. Ab 1. Oktober 2027 soll für alle Biomasseanlagen ein Staubgrenzwert von 2,5 mg/m³ gelten. Pelletöfen, die nur die Raumluft erwärmen, werden nicht gefördert. Das Pelletlager zählt zu den förderfähigen Kosten.

Den früheren Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro enthält die neue Richtlinie nicht mehr. Viele ältere Ratgeber nennen ihn noch.

Beispiel (angenommene Werte): Ein Ehepaar ohne Kinder ersetzt im eigenen Haus eine alte Ölheizung durch eine Pelletheizung für 30.000 €, Antrag bis Ende Januar 2027. Förderfähig sind 28.000 €. Mit 30 % Grundförderung und 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus ergeben sich 46 % = 12.880 € Zuschuss. Liegt das zu versteuernde Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 €, kommen 10 Punkte hinzu: 56 % = 15.680 €.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, mit einem Liefer- und Leistungsvertrag, der eine Bedingung für die Förderzusage enthält. Einzelheiten zum Ablauf lesen Sie im Ratgeber Heizungsförderung.

Was das Gesetz verlangt

Seit 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das Gebäudeenergiegesetz ablöst. Eine Pelletheizung erfüllt die Anforderungen an neue Heizungen in Bestandsgebäuden, wenn es ein Biomassekessel oder ein Ofen mit Wasser als Wärmeträger ist und nur zugelassene Brennstoffe wie Holzpellets verbrannt werden (§ 45 GModG). Eine Bio-Brennstoff-Quote wie bei neuen Gas- und Ölheizungen gibt es für Pellets nicht. Mehr zum neuen Recht finden Sie im Ratgeber Heizungsgesetz.

Für den Betrieb gilt die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung: Kessel ab 4 kW, die nach 2014 errichtet wurden, dürfen höchstens 0,02 g/m³ Staub und 0,4 g/m³ CO ausstoßen. Der Schornsteinfeger misst das jedes zweite Kalenderjahr.

Checkliste vor der Entscheidung

  • Ist genug Platz für Kessel, Pufferspeicher und Lager (oft der frühere Öltankraum)?
  • Kann der Lieferwagen nah genug an das Lager heranfahren, damit die Pellets eingeblasen werden können?
  • Ist der Schornstein geeignet oder muss er saniert werden?
  • Wurde die Heizlast berechnet, statt die Leistung des alten Kessels zu übernehmen?
  • Steht der Kessel auf der BAFA-Liste und hält er die Fördergrenzwerte ein?
  • Wurde eine Wärmepumpe oder eine Hybridheizung als Alternative geprüft?

Häufige Fragen

Wie viele Pellets braucht ein Einfamilienhaus im Jahr?

Das hängt vom Wärmebedarf ab. Bei 20.000 bis 25.000 kWh pro Jahr nennt das DEPI 4 bis 5 Tonnen. Wenn Sie Ihren bisherigen Ölverbrauch kennen, verdoppeln Sie die Literzahl und erhalten grob den Bedarf in Kilogramm Pellets.

Gibt es noch den Bonus für staubarme Pelletkessel?

Nein. Die seit Juli 2026 gültige Richtlinie enthält den früheren Zuschlag von 2.500 Euro nicht mehr. Stattdessen gilt ab Oktober 2027 voraussichtlich ein strengerer Staubgrenzwert von 2,5 mg/m³ als Fördervoraussetzung. Gefördert wird außerdem die Nachrüstung einer Staubminderung an Biomasseanlagen, die älter als zwei Jahre sind.

Wird das Pelletlager gefördert?

Ja. Bunker und Lagerräume für Pellets zählen laut KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Kosten. Sie werden dem Pelletkessel zugeordnet und fallen damit unter dieselbe Kostenobergrenze.

Muss ich die Pelletheizung mit Solarthermie kombinieren?

In der aktuellen Förderrichtlinie und im KfW-Infoblatt (Version 09/2026) ist eine solche Pflicht nicht mehr aufgeführt. Eine Solaranlage für Warmwasser kann trotzdem sinnvoll sein, weil der Kessel im Sommer dann seltener läuft. Lassen Sie sich die aktuellen Bedingungen vor dem Antrag vom Fachbetrieb oder der KfW bestätigen.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Preise sind Richtwerte, das Rechenbeispiel beruht auf angenommenen Werten. Dieser Artikel ersetzt keine Energieberatung.