Wer ein reines Elektroauto auf sich zugelassen hat, kann jedes Jahr die sogenannte THG-Quote verkaufen und dafür eine Prämie kassieren. Nach dem Preisverfall der Jahre 2023 bis 2025 zahlen Anbieter 2026 laut ADAC, Verbraucherzentrale und Finanztip wieder bis zu rund 300 Euro und mehr. Die Reform vom Juni 2026 lässt den Weg für private Halter unverändert – wichtig ist in diesem Jahr vor allem die Frist: Die Meldung beim Umweltbundesamt muss bis zum 15. November erfolgen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer: Halter eines zugelassenen, rein batterieelektrischen Fahrzeugs (BEV). Plug-in-Hybride und zulassungsfreie E-Roller sind ausgeschlossen.
- Wie oft: einmal pro Fahrzeug und Kalenderjahr, über einen Dienstleister, der beim Umweltbundesamt (UBA) die Bescheinigung beantragt.
- Frist 2026: Meldung beim UBA bis 15. November 2026; viele Anbieter setzen eine frühere eigene Frist, oft Ende Oktober.
- Prämie 2026: je nach Anbieter bis etwa 300 Euro, teils mehr (ADAC, Verbraucherzentrale, Finanztip) – nach deutlich niedrigeren Beträgen in den Jahren 2024 und 2025.
- Steuern: für Privatpersonen laut ADAC und Finanztip steuerfrei; im Betriebsvermögen eine Betriebseinnahme.
- Ausblick: Die Quote steigt bis 2040 auf 65 %; der Faktor 3 für Ladestrom gilt bis einschließlich 2034.
Was ist die THG-Quote?
THG steht für Treibhausgas. Unternehmen, die Benzin und Diesel in Verkehr bringen, müssen die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe jedes Jahr um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz senken (§ 37a Bundes-Immissionsschutzgesetz). Das gelingt ihnen etwa durch Biokraftstoffe – oder indem sie Minderungsmengen von anderen zukaufen. Strom, mit dem Elektroautos fahren, zählt als solche Minderung.
Weil kaum ein Privathalter misst, wie viel Strom sein Auto lädt, arbeitet das Umweltbundesamt mit einem Schätzwert: Für einen Pkw (Klasse M1) werden pauschal 2.000 kWh pro Jahr angesetzt, für leichte Nutzfahrzeuge (N1) 3.000 kWh. Diese Menge wird nach der 38. BImSchV mit dem Faktor 3 multipliziert und mit dem THG-Wert des deutschen Strommixes verrechnet. Das Ergebnis bescheinigt das UBA; die Bescheinigung kann an quotenpflichtige Mineralölunternehmen verkauft werden.
Wer kann die Prämie bekommen?
- Reine Elektrofahrzeuge: Der pauschale Weg (§ 7 der 38. BImSchV) gilt nur für batterieelektrische Fahrzeuge. Plug-in-Hybride sind nicht berechtigt.
- Zulassungspflicht: Für zulassungsfreie Fahrzeuge wie kleine E-Roller gibt es keinen Schätzwert. Zulassungspflichtige E-Motorräder laufen laut UBA unter „Andere“ mit dem allgemeinen Wert.
- Halter: Antragsberechtigt ist, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist – Privatperson, Unternehmen oder Behörde. Bei geleasten Autos zählt der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung.
- Keine Wallbox nötig: Es spielt keine Rolle, wo und wie viel Sie tatsächlich laden. Für die private Wallbox selbst gibt es keine Prämie.
So läuft der Antrag ab
- Dienstleister wählen: Privatpersonen verkaufen die Quote in der Praxis über einen Quotenhändler (Dienstleister). Pro Fahrzeug und Jahr darf nur ein Dritter beauftragt werden.
- Fahrzeugschein hochladen: Nötig ist eine aktuelle Kopie der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I. Erkennbar sein müssen Halter, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Fahrzeugklasse sowie Erst- und aktuelles Zulassungsdatum.
- Meldung ans UBA: Der Dienstleister beantragt die Bescheinigung beim Umweltbundesamt – für Pauschal-Fahrzeuge bis zum 15. November des laufenden Jahres (§ 8 der 38. BImSchV). Nachträglich ist das nicht mehr möglich.
- Bescheinigung und Verkauf: Das UBA bescheinigt die Strommenge und die Minderung. Der Dienstleister bündelt viele Fahrzeuge und verkauft die Mengen an quotenpflichtige Unternehmen.
- Auszahlung: Je nach Vertrag erhalten Sie einen festen Betrag (oft schneller) oder einen vom späteren Verkaufspreis abhängigen Betrag.
Wichtig: Die Prämie gibt es pro Kalenderjahr nur einmal je Fahrzeug, und zwar in voller Höhe – auch wenn das Auto erst im Laufe des Jahres zugelassen oder abgemeldet wird. Wechselt der Halter, bekommt sie, wer zuerst beantragt. Seit dem 17. April 2026 erhebt das UBA zudem Gebühren für die Bescheinigung, die der Antragsteller trägt; bei Privatpersonen ist das in der Regel der Dienstleister.
Wie hoch ist die Prämie 2026?
| Quelle | Angabe zur Prämie 2026 |
|---|---|
| ADAC (Juni 2026) | bei manchen Anbietern über 300 Euro, zuletzt deutlich gestiegen |
| Verbraucherzentrale (März 2026) | bis zu 300 Euro |
| Finanztip (Oktober 2026) | rund 350 Euro, auch ohne Neukundenbonus über 300 Euro möglich |
Zum Vergleich: Nach hohen Prämien im Jahr 2022 waren die Beträge 2024 und 2025 deutlich gefallen. Gründe für den Einbruch waren ein großer Vorrat an Übererfüllungen aus Vorjahren und die Doppelanrechnung bestimmter „fortschrittlicher“ Biokraftstoffe, bei denen es Betrugsverdacht im Zusammenhang mit Importen gab. Beides hat der Gesetzgeber für 2026 angepackt: Die Quote stieg von 10,6 auf 12 Prozent, die Doppelanrechnung entfällt für Kraftstoffe, die ab 2026 in Verkehr gebracht werden, und Übererfüllungen werden für 2025 und 2026 ausgesetzt nicht angerechnet. Entsprechend sind die Preise wieder gestiegen.
Was die Reform 2026 ändert
Das „Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ hat der Bundestag am 23. April 2026 beschlossen; es wurde am 5. Juni 2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 163) und gilt seit dem 7. Juni 2026. Für private E-Auto-Halter sind diese Punkte relevant:
- Pauschalweg bleibt: § 7 der 38. BImSchV mit dem Schätzwert für reine E-Autos wurde nicht geändert.
- Steigende Quote: 12 % (2026), 17,5 % (2027), 26,5 % (2030), 41 % (2035) und 65 % (2040). Eine höhere Quote erhöht grundsätzlich die Nachfrage nach Minderungsmengen.
- Faktor 3 bis 2034: Ladestrom wird bis einschließlich 2034 dreifach angerechnet, 2035 noch doppelt, ab 2036 einfach. Die angerechnete Menge pro Auto sinkt dann deutlich.
- Anpassungsmechanismus: Bei starker Übererfüllung kann die Quote per Verordnung angehoben werden (§ 37h BImSchG) – das soll einen erneuten Preisverfall dämpfen.
Wie sich die Prämien in den kommenden Jahren entwickeln, lässt sich daraus nicht sicher ableiten: Der Preis bildet sich am Markt, und Anbieter geben feste Beträge meist nur für ein Jahr.
Rechenbeispiel: Was die Prämie im Jahr ausmacht
Angenommene Werte: Ein Kompaktwagen verbraucht 17 kWh pro 100 km, fährt 12.000 km im Jahr und lädt überwiegend zu Hause zu 37 Cent pro kWh (Durchschnittspreis laut BDEW, Stand 2026). Das ergibt rund 2.040 kWh und etwa 755 Euro Stromkosten. Eine THG-Prämie von 300 Euro deckt in diesem Beispiel rund 40 Prozent davon. Wie Sie Ihre eigenen Ladekosten berechnen, zeigt unser Beitrag Stromkosten fürs E-Auto pro 100 km; mit Solarstrom vom eigenen Dach sinken sie weiter (E-Auto mit PV-Strom laden).
Steuern: Muss ich die Prämie angeben?
Für Privatpersonen ist die THG-Prämie nach Darstellung von ADAC und Finanztip nicht einkommensteuerpflichtig und gehört nicht in die Steuererklärung. Hintergrund ist eine zwischen Bund und Ländern abgestimmte Auffassung der Finanzverwaltung aus dem Jahr 2022: Die Rechte werden jedes Jahr neu zugeteilt und nicht „angeschafft“, ein privates Veräußerungsgeschäft liegt daher nicht vor. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass im Einzelfall eine Steuerpflicht als sonstige Einkünfte nicht völlig ausgeschlossen ist – bei Unsicherheit hilft eine Steuerberatung.
Gehört das Auto zum Betriebsvermögen, ist die Prämie eine Betriebseinnahme. Bei Dienstwagen ist meist der Arbeitgeber Halter – ihm steht dann auch die Prämie zu. Wie Sie als Dienstwagenfahrer den Ladestrom zu Hause erstattet bekommen, ist eine andere Frage, die sich unabhängig von der THG-Quote stellt.
Worauf Sie beim Anbieter achten sollten
- Fester oder variabler Betrag: Ein Festpreis ist planbar. Bei variablen Modellen hängt die Auszahlung vom späteren Verkauf ab und kann im ungünstigen Fall ganz ausfallen.
- Auszahlungsgarantie: Manche Anbieter zahlen nichts, wenn sie keinen Abnehmer finden. Prüfen Sie die Bedingungen genau.
- Vertragslaufzeit: Achten Sie auf Mehrjahresverträge, automatische Verlängerung und Kündigungsfristen – oft ist der Betrag nur für das erste Jahr garantiert.
- Sofortauszahlung: Wer das Geld sofort will, bekommt meist weniger.
- Kopplungen: Manche Angebote sind an einen Strom- oder Ladevertrag gebunden. Rechnen Sie das Gesamtpaket durch.
- Nicht doppelt beantragen: Beauftragen Sie pro Jahr nur einen Dienstleister. Meldet der Vorjahresanbieter automatisch erneut, kann der neue Antrag abgelehnt werden.
- Autoverkauf: Wurde die Quote für das laufende Jahr schon verkauft, sollten Sie den Käufer darüber informieren.
Häufige Fragen
Kann ich die THG-Quote für 2026 noch beantragen?
Gesetzlich muss die Meldung beim UBA bis zum 15. November 2026 eingehen. Da der Dienstleister die Anträge bündelt und einreicht, endet die Frist bei vielen Anbietern bereits früher. Prüfen Sie daher die Frist Ihres Anbieters.
Gibt es die Prämie auch für Plug-in-Hybride?
Nein. Der pauschale Weg über den Schätzwert gilt nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge.
Muss ich nachweisen, wie viel ich geladen habe?
Nein. Für private Halter gilt der pauschale Schätzwert des UBA (2.000 kWh pro Pkw). Ein Nachweis über Wallbox oder Ladekarte ist nicht nötig.
Ich habe mein E-Auto im Laufe des Jahres gekauft. Bekomme ich die volle Prämie?
Ja, sofern für das Fahrzeug im selben Kalenderjahr noch keine Bescheinigung beantragt wurde. Hat der Vorbesitzer die Quote bereits verkauft, ist das Fahrzeug für dieses Jahr „verbraucht“.
Bekomme ich für meine Wallbox eine eigene Prämie?
Nein. Private Ladepunkte bringen keine zusätzliche THG-Prämie. Was eine Wallbox kostet und welche Anmeldung nötig ist, lesen Sie unter Wallbox Kosten inklusive Installation.
Quellen
- Umweltbundesamt: Vollzug 38. BImSchV – Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge
- UBA: Bekanntmachung der Schätzwerte (BAnz AT 28.08.2023 B2, PDF)
- UBA: FAQ zum Vollzug der 38. BImSchV (PDF)
- § 7 38. BImSchV – Strom für Elektrofahrzeuge
- § 8 38. BImSchV – Fristen
- BGBl. 2026 I Nr. 163: Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote
- Bundesumweltministerium: Neue THG-Quote (Pressemitteilung)
- ADAC: THG-Quote für E-Autos
- Verbraucherzentrale: THG-Quote – so können Sie mit einem reinen E-Auto Geld verdienen
- Finanztip: THG-Quote
Stand: Oktober 2026. Das Rechenbeispiel beruht auf angenommenen Werten. Prämien sind Richtwerte und können je nach Anbieter und Marktlage stark abweichen; maßgeblich sind die Vertragsbedingungen des Dienstleisters und die geltenden Gesetze. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.