Eine Wärmepumpe braucht weniger Wartung als eine Gas- oder Ölheizung: Es gibt keinen Brenner, keine Abgasmessung und keinen Schornsteinfeger. Die Verbraucherzentrale empfiehlt trotzdem eine Wartung jährlich bis alle zwei Jahre und nennt dafür rund 150 bis 300 Euro pro Jahr. Ob zusätzlich eine gesetzliche Dichtheitsprüfung nötig ist, hängt vom Kältemittel und seiner Füllmenge ab.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Intervall: jährlich bis alle zwei Jahre (Verbraucherzentrale); bei Erdwärmepumpen rät co2online zur jährlichen Wartung.
- Kosten: etwa 150 bis 300 Euro pro Jahr laut Verbraucherzentrale, co2online nennt für Einfamilienhäuser 100 bis 400 Euro.
- Gesetzliche Pflicht: § 60 GModG verlangt eine regelmäßige Wartung effizienzrelevanter Anlagenteile, nennt aber kein festes Intervall.
- Dichtheitsprüfung: nach EU-F-Gas-Verordnung ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent Kältemittel, in Wohngebäuden bei hermetisch geschlossenen Geräten erst ab 3 kg. Propan-Wärmepumpen (R290) fallen nicht darunter.
- Selbst prüfen: Jahresarbeitszahl aus Wärmemengen- und Stromzähler ermitteln.
Wie oft sollte eine Wärmepumpe gewartet werden?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die mechanischen Teile sowie Dichtheit, Druck und Temperatur „jährlich bis alle zwei Jahre“ prüfen zu lassen. Für reine Wärmepumpenanlagen ist kein Schornsteinfeger nötig. Bei Erdwärmepumpen empfiehlt co2online eine jährliche Wartung, vor allem um den Solekreislauf zu kontrollieren.
Beachten Sie außerdem die Vorgaben des Herstellers: Garantie- und Gewährleistungsbedingungen können eine regelmäßige Wartung durch einen Fachbetrieb voraussetzen. Lesen Sie deshalb die Unterlagen Ihres Geräts, bevor Sie Wartungstermine ausfallen lassen.
Was kostet die Wartung?
| Quelle | Anlage | Richtwert pro Jahr |
|---|---|---|
| Verbraucherzentrale | Wärmepumpen allgemein | ca. 150–300 €, Arbeits- und Fahrtzeit kommen je nach Betrieb hinzu |
| co2online | Einfamilienhaus allgemein | ca. 100–400 € |
| co2online | Luft-Wasser-Wärmepumpe | Herstellerangaben 150–400 €, aktuelle Beispiele bis 500 € |
| co2online | Erdwärmepumpe (Wartungsvertrag) | meist 100–200 € |
Viele Fachbetriebe bieten Wartungsverträge zu Festpreisen an. Die Verbraucherzentrale rät, genau zu prüfen, ob der Vertrag alle vorgeschriebenen und empfohlenen Arbeiten abdeckt. Achten Sie auch darauf, ob Anfahrt, Kleinteile und eine eventuell nötige Dichtheitsprüfung inklusive sind.
Rechenbeispiel: Wartung im Vergleich zu den Stromkosten
Angenommene Werte: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe verbraucht 4.500 kWh Strom pro Jahr zu 27,44 ct/kWh (Durchschnitt für Wärmepumpenstrom mit separatem Zähler laut Monitoringbericht 2025). Das ergibt rund 1.235 Euro Stromkosten. Eine Wartung für 250 Euro, die etwa eine falsch eingestellte Heizkurve korrigiert und den Verbrauch um 5 Prozent senkt, spart rund 62 Euro im Jahr – sie rechnet sich also nicht allein über den Strom, sondern vor allem über eine längere Lebensdauer und frühzeitig erkannte Schäden. Wie Sie Ihren Verbrauch abschätzen, zeigt der Ratgeber Stromverbrauch einer Wärmepumpe.
Was bei der Wartung geprüft wird
Einen guten Anhaltspunkt liefert die gesetzliche Betriebsprüfung nach § 60a GModG, die zwar nur für größere Gebäude vorgeschrieben ist (siehe unten), deren Prüfpunkte aber für jede Anlage sinnvoll sind:
- hydraulischer Abgleich
- Regelung: Heizkurve, Absenkzeiten, Heizgrenztemperatur, Warmwassertemperatur, Pumpeneinstellungen, gegebenenfalls Bivalenzpunkt
- Vor- und Rücklauftemperaturen sowie Ausdehnungsgefäß
- gemessene Jahresarbeitszahl
- Füllstand des Kältemittels
- hydraulische Komponenten und elektrische Anschlüsse
- Außeneinheit und Dämmung der Rohrleitungen
Das Umweltbundesamt nennt zusätzlich die Reinigung der Wärmeübertrager, Leitungen und Ventile, die Kontrolle der Füllstände und das schrittweise Absenken der Heizkurve. Bei Erdwärmepumpen kommt der Solekreislauf hinzu, bei Wasser-Wasser-Anlagen der Zustand von Förder- und Schluckbrunnen.
Gesetzliche Pflichten
Allgemeine Wartungspflicht (§ 60 GModG)
Nach § 60 GModG müssen Betreiber Anlagenteile, die die Effizienz wesentlich beeinflussen, regelmäßig durch fachkundige Personen warten und instand halten lassen. Ein festes Intervall schreibt das Gesetz nicht vor. Die oft gehörte Aussage „Für Wärmepumpen gibt es keine Wartungspflicht“ stimmt so also nicht.
Betriebsprüfung (§ 60a GModG) – nur für größere Gebäude
Die Betriebsprüfung gilt für Wärmepumpen, die nach dem 31. Dezember 2023 eingebaut wurden, in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten (oder in Gebäudenetzen dieser Größe). Die erste Prüfung ist nach einer vollständigen Heizperiode fällig, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme. Ohne Fernüberwachung muss sie mindestens alle fünf Jahre wiederholt werden. Warmwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen sind ausgenommen. Für das typische Einfamilienhaus gilt diese Pflicht nicht.
Dichtheitsprüfung nach F-Gas-Verordnung
Die EU-F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 schreibt Dichtheitskontrollen für Anlagen mit fluorierten Kältemitteln ab einer Füllmenge von 5 Tonnen CO₂-Äquivalent vor. Hermetisch geschlossene, entsprechend gekennzeichnete Geräte sind bis unter 10 Tonnen befreit, in Wohngebäuden zusätzlich bis unter 3 kg Kältemittel. Laut Umweltbundesamt gelten auch private Eigentümer als Betreiber.
| Kältemittel | Prüfpflicht ab (nicht hermetisch) | Prüfpflicht ab (hermetisch geschlossen) |
|---|---|---|
| R-410A | 2,40 kg | 4,79 kg |
| R-32 | 7,41 kg | 14,81 kg |
| R290 (Propan) | keine Dichtheitsprüfung nach F-Gas-Verordnung, da kein fluoriertes Gas | |
Bis unter 50 Tonnen CO₂-Äquivalent ist mindestens alle 12 Monate zu prüfen, mit Leckage-Erkennungssystem alle 24 Monate. Die Prüfung dürfen nur Personen mit Sachkundebescheinigung durchführen; Betreiber müssen dafür sorgen, dass das so ist (§ 14 ChemKlimaschutzV). Nach einer Reparatur eines Lecks ist innerhalb eines Monats eine Nachkontrolle nötig. Welches Kältemittel und welche Füllmenge Ihr Gerät hat, steht auf dem Typenschild. Mehr zu den Gerätetypen lesen Sie unter Wärmepumpen-Arten im Vergleich.
Was Sie selbst tun können
Eingriffe in den Kältekreis gehören immer in die Hände eines Fachbetriebs. Einiges können Sie aber selbst im Blick behalten:
- Jahresarbeitszahl prüfen: Das Umweltbundesamt rät, die erzeugte Wärme (Wärmemengenzähler) regelmäßig durch den Stromverbrauch im gleichen Zeitraum zu teilen. Viele Geräte zeigen die JAZ im Menü an. Ideal sind laut UBA Werte ab 4,0; vergleichen Sie Ihren Wert mit den Planungsunterlagen.
- Auf Geräusche achten: Ungewöhnliche Laufgeräusche sind ein Grund, den Fachbetrieb zu informieren. Was als normale Lautstärke gilt, erklärt der Ratgeber Wärmepumpe Lautstärke.
- Außeneinheit frei halten: Laub, Schnee und Bewuchs sollten die Luftzufuhr nicht behindern. Reinigen Sie dabei nur von außen und ohne das Gehäuse zu öffnen.
- Fehlermeldungen notieren: Datum und Meldung aufschreiben hilft dem Fachbetrieb bei der Wartung.
- Heizkurve schrittweise senken: So lange, wie alle Räume noch warm werden – das empfiehlt auch das UBA.
Wartung und Förderung
Eine Wartung ist keine Voraussetzung für die KfW-Heizungsförderung. Interessant ist aber: Laut KfW-Infoblatt förderfähige Maßnahmen (Version 11.0) zählen Inspektionen, Wartungen und Garantieverlängerungen der geförderten Anlage zu den förderfähigen Kosten – für den Zeitraum bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach Einreichung des Verwendungsnachweises, sofern sie im Voraus bezahlt und in Rechnung gestellt wurden. Fragen Sie beim Angebot für eine neue Wärmepumpe also nach einem vorausbezahlten Wartungspaket. Alles zur Förderung finden Sie im Ratgeber Heizungsförderung.
Geförderte Wärmepumpen müssen außerdem den Energieverbrauch und die erzeugte Wärme erfassen. Laut technischen FAQ müssen die Zähler nicht geeicht sein, in die Regelung integrierte Messungen genügen. Damit haben Sie die Daten für die JAZ-Kontrolle ohnehin zur Hand.
Wie lange hält eine Wärmepumpe?
Die Tabelle des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR, Nutzungsdauern von Bauteilen) nennt für Luft-Wasser-Wärmepumpen 18 Jahre und für Sole-Wasser- sowie Wasser-Wasser-Wärmepumpen 20 Jahre als Orientierungswert. co2online gibt für Erdwärmepumpen 20 bis 30 Jahre an, Erdsonden und Kollektoren halten bis zu 50 Jahre. Regelmäßige Wartung trägt dazu bei, diese Werte zu erreichen. Mit welchen Anschaffungskosten Sie bei einem späteren Tausch rechnen müssen, lesen Sie unter Wärmepumpe Kosten.
Häufige Fragen
Muss der Schornsteinfeger zur Wärmepumpe kommen?
Nein. Bei reinen Wärmepumpenanlagen ist laut Verbraucherzentrale kein Schornsteinfeger nötig. Bei einer Hybridheizung mit Gas- oder Ölkessel bleibt es für den Kessel bei den üblichen Terminen.
Ist die Wartung gesetzlich vorgeschrieben?
§ 60 GModG verlangt eine regelmäßige Wartung ohne festes Intervall. Feste Fristen gibt es für die Dichtheitsprüfung bei größeren Mengen fluorierter Kältemittel und für die Betriebsprüfung in Gebäuden ab sechs Wohnungen.
Brauchen Propan-Wärmepumpen eine Dichtheitsprüfung?
Nicht nach der F-Gas-Verordnung, denn Propan (R290) ist kein fluoriertes Treibhausgas. Eine regelmäßige Wartung nach Herstellervorgaben ist trotzdem sinnvoll.
Lohnt sich ein Wartungsvertrag?
Das hängt vom Leistungsumfang ab. Vergleichen Sie, welche Prüfungen, Anfahrt und Kleinteile enthalten sind und ob der Vertrag die Garantiebedingungen des Herstellers erfüllt.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Kosten und Förderung – womit muss ich bei einer Wärmepumpe rechnen?
- co2online: Wärmepumpe
- co2online: Luft-Wasser-Wärmepumpe – Kosten und Förderung
- co2online: Erdwärmepumpe
- Umweltbundesamt: Umwelttipps Wärmepumpe
- Umweltbundesamt: FAQ F-Gas-Verordnung – Dichtheitskontrollen
- Umweltbundesamt: Fluorierte Gase in Wärmepumpen
- § 60 GModG – Wartung und Instandhaltung
- § 60a GModG – Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen
- § 14 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- KfW: Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen (PDF)
- KfW: Technische FAQ BEG Einzelmaßnahmen (PDF)
- BBSR: Nutzungsdauern von Bauteilen
Stand: Oktober 2026. Das Rechenbeispiel beruht auf angenommenen Werten. Maßgeblich sind die Herstellervorgaben Ihres Geräts, die Angaben auf dem Typenschild und die aktuelle Rechtslage. Dieser Artikel ersetzt keine Fachberatung.