Eine Nachtspeicherheizung dürfen Sie weiter betreiben – eine gesetzliche Austauschpflicht gibt es nicht. Teuer ist sie trotzdem: Sie wandelt Strom eins zu eins in Wärme um, während eine Wärmepumpe aus derselben Strommenge ein Mehrfaches an Wärme gewinnt. Für den Umstieg zahlt die KfW derzeit einen besonders hohen Zuschuss, der ab Februar 2027 schrittweise sinkt. Bei älteren Geräten sollten Sie außerdem an Asbest denken.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Keine Austauschpflicht: Die frühere Außerbetriebnahmepflicht der EnEV 2009 wurde 2013 gestrichen. Auch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verbietet den Weiterbetrieb nicht.
- Strompreis: Laut Bundesnetzagentur kostete Strom für Nachtspeicherheizungen am 1. April 2025 im Schnitt 28,47 ct/kWh brutto.
- Asbest: Ältere Geräte können schwach gebundenen Asbest enthalten. Abbau nur durch zugelassene Fachbetriebe.
- Förderung: Beim Wechsel auf eine Wärmepumpe gibt es bei der KfW 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus – unabhängig vom Alter der Speicherheizung, für Anträge bis Ende Januar 2027.
- Nicht gefördert: neue Speicherheizungen und Infrarotheizungen.
Wie eine Nachtspeicherheizung funktioniert
Ein Nachtspeicherofen heizt mit elektrischen Heizstäben einen Kern aus Speichersteinen auf. Das geschieht überwiegend nachts, wenn ein günstigerer Niedertarif (NT) gilt. Tagsüber gibt der Kern die gespeicherte Wärme über ein Gebläse oder freie Abstrahlung an den Raum ab. Das Gesetz zählt solche Geräte zu den Stromdirektheizungen: § 3 Nr. 29 GModG beschreibt sie als Geräte, die Raumwärme durch den elektrischen Widerstand erzeugen, „auch in Verbindung mit Wärmespeichern“.
Das physikalische Problem bleibt: Aus einer Kilowattstunde Strom wird höchstens eine Kilowattstunde Wärme. Eine Wärmepumpe nutzt zusätzlich Wärme aus Luft, Erdreich oder Wasser und kommt laut Energieberatung der Verbraucherzentrale für dieselbe Wärmemenge mit etwa einem Viertel des Stroms aus.
Was eine Nachtspeicherheizung heute kostet
Nachtspeicherheizungen laufen meist mit einem speziellen Heizstromtarif. Der Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt nennt für den typischen Nachtspeicherfall (7.500 kWh pro Jahr) einen durchschnittlichen Bruttopreis von 28,47 ct/kWh zum 1. April 2025. Zum Vergleich: Wärmepumpenstrom kostete im Schnitt 31,70 ct/kWh, mit separatem Zähler 27,44 ct/kWh. 2024 wurden in Deutschland rund 6,8 TWh Strom an 1,13 Millionen Nachtspeicher-Zählpunkten verbraucht.
Der günstigere Preis kommt vor allem über reduzierte Netzentgelte zustande. Laut Verbraucherzentrale lohnt sich der Tarifvergleich auch für Nachtspeicher-Haushalte; Hoch- und Niedertarif werden auf dem Zähler meist in den Registern 1.8.1 und 1.8.2 erfasst. Hängt die Heizung an einem gemeinsamen Zähler mit dem Haushaltsstrom, rechnen Netzbetreiber oft einen Teil des Verbrauchs als „Ausgleichsmenge“ dem teureren Hochtarif zu. Wie Sie den Anbieter wechseln, lesen Sie im Ratgeber Stromanbieter wechseln.
Bleiben die günstigen Netzentgelte?
Seit 2024 regelt § 14a EnWG die sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Für Nachtspeicherheizungen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb gingen und bereits reduzierte Netzentgelte hatten, gilt laut Festlegung der Bundesnetzagentur (BK8-22/010-A) eine Bestandsregel: Sie behalten die bisherige Abrechnung für die Dauer des unveränderten Betriebs. Für andere ältere Anlagen mit Sondervereinbarung endet die Übergangszeit dagegen Ende 2028.
Rechenbeispiel: Nachtspeicher oder Wärmepumpe
Angenommene Werte: Eine Wohnung braucht 6.000 kWh Wärme pro Jahr. Die Nachtspeicherheizung setzt Strom vollständig in Wärme um. Eine Wärmepumpe erreicht eine angenommene Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,0. Strompreise: Durchschnittswerte aus dem Monitoringbericht 2025.
| Heizung | Strombedarf | Preis | Kosten pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Nachtspeicherheizung | 6.000 kWh | 28,47 ct/kWh | ca. 1.708 € |
| Wärmepumpe, separater Zähler | 2.000 kWh | 27,44 ct/kWh | ca. 549 € |
| Wärmepumpe, gemeinsamer Zähler | 2.000 kWh | 31,70 ct/kWh | ca. 634 € |
Die Größenordnung bestätigt ein Praxisbeispiel des Umweltbundesamts: In einem Dreifamilienhaus mit 320 m², in dem Nachtspeicheröfen durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt und die Gebäudehülle gedämmt wurde, sanken die Heizkosten um 83 Prozent. Die gemessene JAZ lag bei 3,15.
Müssen Sie die Nachtspeicherheizung austauschen?
Nein. Die Energieeinsparverordnung 2009 sah zwar eine Außerbetriebnahme älterer Speicherheizungen in größeren Wohngebäuden vor, die Regel wurde aber 2013 wieder gestrichen, bevor sie griff. Das heutige Gebäudemodernisierungsgesetz enthält keine Austauschpflicht für bestehende Geräte. Die frühere Sonderregel für Stromdirektheizungen (§ 71d GEG) ist mit dem GModG weggefallen.
Wollen Sie neu eine Stromdirektheizung einbauen, gilt § 46 GModG: In bestehenden Gebäuden mit Wohnungen ist das nur zulässig, wenn der bauliche Wärmeschutz die Anforderungen um mindestens 30 Prozent unterschreitet. Ausgenommen sind Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt, sowie der Austausch einzelner bestehender Einzelraumgeräte. Ein defekter Nachtspeicherofen darf also ersetzt werden. Was das Gesetz beim Heizungstausch sonst vorschreibt, erklärt der Ratgeber Heizungsgesetz.
Asbest in alten Nachtspeicheröfen
Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass Nachtspeicheröfen schwach gebundenen Asbest enthalten können. Betroffen sind Geräte, die bis etwa Mitte der 1980er-Jahre gebaut wurden. Ob Ihr Gerät dazu gehört, lässt sich anhand der Typen- und Gerätenummer auf dem Typenschild beim Hersteller, beim Fachhandel oder beim Energieversorger erfragen.
- Öffnen, reparieren oder zerlegen Sie ein möglicherweise asbesthaltiges Gerät nicht selbst.
- Abbau und Verpackung nur durch Fachbetriebe mit Sachkunde nach TRGS 519; laut Verbraucherzentrale müssen solche Arbeiten der Behörde mindestens eine Woche vorher angezeigt werden.
- Fachgerecht verpackte Geräte nehmen kommunale Sammelstellen kostenlos an, manche Kommunen holen sie ab.
- Auch Geräte ohne Asbest enthalten Schadstoffe und gehören nicht in den Sperrmüll, sondern zur Elektroschrott-Sammlung.
Alternativen im Überblick
| Alternative | Eignung | Förderung (KfW 458) |
|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | für Häuser; braucht Heizkörper oder Fußbodenheizung, also ein Wasser-Heizsystem | ja |
| Luft-Luft-Wärmepumpe (Split-Gerät) | auch für Wohnungen ohne Heizungsrohre; heizt und kann kühlen | ja |
| Fernwärme | wo ein Wärmenetz liegt | Anschluss förderfähig |
| Infrarotheizung | einfach zu installieren, aber wie der Nachtspeicher 1 kWh Strom = 1 kWh Wärme | nein |
| Neue Speicherheizung | gleiche Effizienz wie bisher, bessere Regelung | nein |
Gerade in Wohnungen ohne wassergeführte Heizung ist die Luft-Luft-Wärmepumpe oft die praktikabelste Lösung, weil keine Heizungsrohre verlegt werden müssen. Die Unterschiede der Systeme erklärt der Beitrag Wärmepumpen-Arten im Vergleich; mit welchen Gesamtkosten Sie rechnen sollten, steht unter Wärmepumpe Kosten.
Förderung beim Umstieg
Die KfW-Heizungsförderung (458) ist für Nachtspeicher-Haushalte besonders attraktiv. Laut Merkblatt (Stand 09/2026) gilt:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für selbstnutzende Eigentümer, die funktionierende Nachtstromspeicherheizungen ersetzen – unabhängig von deren Alter. Die alten Geräte müssen fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden. Ab 1. Februar 2027 sinkt der Bonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte, für Anträge ab 1. August 2028 entfällt er.
- Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 % je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro, je Kind 10.000 Euro mehr).
- Obergrenze: zusammen höchstens 70 % (80 % bei Einkommen bis 30.000 Euro); förderfähige Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
- Ausbau und Entsorgung der alten Wärmeerzeuger, auch von Schadstoffen, zählen laut KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Umfeldmaßnahmen.
Beispiel mit angenommenen Werten: Bei 24.000 Euro förderfähigen Kosten und 30 % plus 16 % Bonus beträgt der Zuschuss 11.040 Euro. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten; ein Liefer- oder Leistungsvertrag muss eine Klausel enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ablauf und Voraussetzungen erklärt der Ratgeber Heizungsförderung.
Checkliste: So gehen Sie vor
- Typenschilder fotografieren und klären, ob Asbest möglich ist.
- Stromrechnung prüfen: Hoch- und Niedertarif, eigener Zähler oder gemeinsamer Zähler?
- Heiztarif vergleichen – das spart kurzfristig, ohne Umbau.
- Energieberatung einholen: Welche Alternative passt zu Gebäude und Wohnung?
- Angebote mit Förderklausel einholen und den KfW-Antrag vor Arbeitsbeginn stellen – den Bonus von 16 % gibt es nur für Anträge bis Ende Januar 2027.
- Ausbau und Entsorgung durch einen Fachbetrieb im Angebot mit aufführen lassen.
Häufige Fragen
Sind Nachtspeicherheizungen verboten?
Nein. Bestehende Geräte dürfen weiterlaufen und repariert oder einzeln ersetzt werden. Für den Neueinbau in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen stellt § 46 GModG Anforderungen an den Wärmeschutz.
Wie erkenne ich, ob mein Gerät Asbest enthält?
Über die Typen- und Gerätenummer auf dem Typenschild. Hersteller, Fachhandel oder Energieversorger können anhand dieser Angaben Auskunft geben. Im Zweifel behandeln Sie ein altes Gerät wie asbesthaltig.
Wird eine Infrarotheizung als Ersatz gefördert?
Nein. Das KfW-Infoblatt schließt Elektro-Speicherheizungen, Elektro-Heizstrahler und Infrarotheizungen ausdrücklich von der Förderung aus.
Bekommen Mieter die Förderung?
Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten nur selbstnutzende Eigentümer. Vermieter können die Grundförderung beantragen. Mieter können den Tarif wechseln, brauchen für einen Heizungstausch aber die Zustimmung des Vermieters.
Quellen
- Bundesnetzagentur/Bundeskartellamt: Monitoringbericht 2025 (PDF)
- Bundesnetzagentur: Festlegung BK8-22/010-A zu § 14a EnWG (PDF)
- § 3 GModG – Begriffsbestimmungen
- § 46 GModG – Stromdirektheizungen
- Verbraucherzentrale: Nachtspeicherheizung – Wechsel des Stromtarifs kann Geld sparen
- Verbraucherzentrale Energieberatung: Elektrische Direktheizung
- Verbraucherzentrale: Asbest – gefährlich und immer noch aktuell
- Umweltbundesamt: Asbest
- Umweltbundesamt: Umstellung einer Nachtspeicherheizung auf Luft-Wasser-Wärmepumpe
- KfW: Merkblatt Heizungsförderung 458 (PDF)
- KfW: Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen (PDF)
Stand: Oktober 2026. Die Rechenbeispiele beruhen auf angenommenen Werten und Durchschnittspreisen. Maßgeblich sind Ihr Stromvertrag, die Heizlastberechnung eines Fachbetriebs und die aktuellen Förderbedingungen der KfW. Dieser Artikel ersetzt keine Energieberatung.