Wie viel Sie für Strom bezahlen, ergibt sich aus nur drei Zahlen: Ihrem Jahresverbrauch in Kilowattstunden, dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde und dem Grundpreis pro Monat. Mit einer einfachen Formel können Sie so Ihre Jahreskosten selbst ausrechnen, den monatlichen Abschlag prüfen und Tarife fair miteinander vergleichen. Dieser Ratgeber zeigt, wie das geht und was im Strompreis eigentlich steckt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Formel: Jahreskosten = Verbrauch (kWh) × Arbeitspreis (€/kWh) + 12 × Grundpreis (€/Monat).
- Durchschnitt 2026: 37,3 ct/kWh für einen Haushalt mit 3.500 kWh, Grundpreis anteilig eingerechnet (BDEW, Oktober 2026). Neukundentarife lagen am 1. Oktober 2026 im Mittel bei 38,9 ct/kWh.
- Steuern, Abgaben, Umlagen: rund ein Drittel des Preises, darunter 2,05 ct Stromsteuer und 19 % Mehrwertsteuer.
- Gerätekosten: Leistung in Watt × Stunden ÷ 1.000 = kWh, mal Arbeitspreis.
- Abschlag: Jahreskosten geteilt durch die Zahl der Abschläge (meist 12, manchmal 11).
Arbeitspreis und Grundpreis: die zwei Bestandteile Ihres Tarifs
Fast jeder Haushaltstarif besteht aus zwei Teilen:
- Arbeitspreis (ct/kWh): Sie zahlen ihn für jede verbrauchte Kilowattstunde. Je mehr Sie verbrauchen, desto größer ist sein Anteil an der Rechnung.
- Grundpreis (€/Monat oder €/Jahr): ein fester Betrag, unabhängig vom Verbrauch. Er deckt unter anderem einen Teil der Netzkosten, den Messstellenbetrieb und die Abrechnung. Manche Versorger weisen den Messpreis für den Zähler getrennt aus.
Achten Sie darauf, ob die Preise brutto (inklusive 19 % Mehrwertsteuer) angegeben sind. Für Haushaltskunden sind Bruttopreise üblich; auf der Rechnung finden Sie oft beide Werte. Die Durchschnittspreise, die der Energieverband BDEW veröffentlicht, enthalten den Grundpreis bereits anteilig – sie sind also mit Ihrem effektiven Preis pro Kilowattstunde vergleichbar, nicht mit dem reinen Arbeitspreis.
So berechnen Sie Ihre jährlichen Stromkosten
Die Grundformel lautet:
Jahreskosten = Jahresverbrauch in kWh × Arbeitspreis in €/kWh + 12 × Grundpreis in €/Monat
Den Jahresverbrauch finden Sie auf der letzten Jahresabrechnung. Alternativ lesen Sie den Zähler im Abstand von einigen Wochen ab und rechnen hoch – dabei ist zu bedenken, dass im Winter meist mehr Strom für Licht und Heizungspumpe anfällt als im Sommer.
Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: Ein Zwei-Personen-Haushalt in einer Wohnung verbraucht 2.500 kWh im Jahr. Sein Tarif hat einen Arbeitspreis von 32 ct/kWh und einen Grundpreis von 15 Euro pro Monat (jeweils brutto).
| Rechenschritt | Ergebnis |
|---|---|
| Verbrauchskosten: 2.500 kWh × 0,32 € | 800 € |
| Grundpreis: 12 × 15 € | 180 € |
| Jahreskosten | 980 € |
| Monatlicher Abschlag (980 € ÷ 12) | rund 82 € |
| Effektiver Preis (980 € ÷ 2.500 kWh) | 39,2 ct/kWh |
Der effektive Preis ist die ehrlichste Vergleichsgröße: Bei kleinem Verbrauch fällt der Grundpreis stärker ins Gewicht, bei großem Verbrauch der Arbeitspreis. Wo Ihr Verbrauch im Vergleich zu ähnlichen Haushalten liegt, zeigt unser Ratgeber zum durchschnittlichen Stromverbrauch im Haushalt.
Wie viel verbrauchen Haushalte typischerweise?
Wenn Sie noch keine Abrechnung haben, etwa nach einem Umzug, helfen Richtwerte. Der Stromspiegel 2025 nennt folgende Durchschnittswerte:
| Personen | Wohnung ohne Strom-Warmwasser | Wohnung mit Strom-Warmwasser | Haus ohne Strom-Warmwasser | Haus mit Strom-Warmwasser |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 1.200 kWh | 1.600 kWh | 1.800 kWh | 2.100 kWh |
| 2 | 1.900 kWh | 2.500 kWh | 2.700 kWh | 3.200 kWh |
| 3 | 2.400 kWh | 3.500 kWh | 3.500 kWh | 4.100 kWh |
| 4 | 2.600 kWh | 4.000 kWh | 3.800 kWh | 4.700 kWh |
| 5 | 3.100 kWh | 5.000 kWh | 4.500 kWh | 6.000 kWh |
Was kostet ein einzelnes Gerät?
Für ein einzelnes Gerät brauchen Sie die Leistung in Watt und die Nutzungsdauer:
Kosten = Leistung (W) × Stunden ÷ 1.000 × Arbeitspreis (€/kWh)
- Heizlüfter mit 2.000 W, eine Stunde: 2.000 × 1 ÷ 1.000 = 2 kWh. Bei 37,3 ct/kWh sind das rund 75 Cent pro Stunde.
- Gerät im Dauer-Standby mit 10 W, ganzjährig: 10 × 8.760 ÷ 1.000 = 87,6 kWh, also rund 33 Euro im Jahr.
- Waschmaschine: Hier ist der Verbrauch pro Programm aussagekräftiger als die Nennleistung – er steht auf dem Energielabel (kWh pro 100 Waschgänge).
Da viele Geräte nicht ständig mit voller Leistung laufen, liefert ein Strommessgerät genauere Werte als die Angabe auf dem Typenschild. Wie Sie systematisch vorgehen, erklärt unser Ratgeber Stromfresser im Haushalt finden.
Was steckt im Strompreis?
Nach der BDEW-Strompreisanalyse vom Oktober 2026 zahlen Haushalte 2026 bisher durchschnittlich 37,3 ct/kWh (Basis: 3.500 kWh im Jahr, Neukundentarife und Grundversorgung). So setzt sich dieser Preis zusammen:
| Bestandteil | ct/kWh | Anteil |
|---|---|---|
| Beschaffung und Vertrieb | 15,41 | 41,4 % |
| Netzentgelt (inkl. Messstellenbetrieb) | 9,24 | 24,8 % |
| Steuern, Abgaben und Umlagen | 12,6 | 33,8 % |
| davon Mehrwertsteuer (19 %) | 5,95 | |
| davon Stromsteuer | 2,05 | |
| davon Konzessionsabgabe | 1,666 | |
| davon Aufschlag für besondere Netznutzung | 1,559 | |
| davon Offshore-Netzumlage | 0,941 | |
| davon KWKG-Umlage | 0,446 |
- Stromsteuer: 20,50 Euro pro Megawattstunde, also 2,05 ct/kWh (§ 3 StromStG). Die Entlastung nach § 9b StromStG gilt für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, nicht für Privathaushalte.
- Konzessionsabgabe: Sie geht an die Gemeinde und hängt von deren Größe ab. Für Tarifkunden liegt der Höchstbetrag zwischen 1,32 ct/kWh (bis 25.000 Einwohner) und 2,39 ct/kWh (über 500.000 Einwohner), siehe § 2 KAV.
- Netzentgelte: Sie sinken 2026 im Schnitt, weil der Bund die Übertragungsnetzentgelte bezuschusst; laut BDEW macht das rund 1,7 ct/kWh aus. Je nach Region unterscheiden sich die Netzentgelte aber deutlich.
Auch das Statistische Bundesamt sieht sinkende Preise: Im ersten Halbjahr 2026 zahlten Haushalte laut Destatis im Schnitt 37,97 ct/kWh, 6,4 % weniger als im zweiten Halbjahr 2025. Haushalte mit weniger als 1.000 kWh Verbrauch zahlten wegen des Grundpreises effektiv 57,99 ct/kWh, solche mit mehr als 15.000 kWh nur 30,55 ct/kWh. Zuletzt zogen die Preise für Neukunden wieder an: Laut BDEW lagen sie am 1. Oktober 2026 bei durchschnittlich 38,9 ct/kWh, vor allem wegen gestiegener Großhandelspreise.
Tarife richtig vergleichen
Ein niedriger Arbeitspreis ist nicht automatisch der günstigere Tarif. Rechnen Sie beide Angebote mit Ihrem eigenen Verbrauch durch.
| Angenommene Werte | Tarif A | Tarif B |
|---|---|---|
| Arbeitspreis | 32 ct/kWh | 34 ct/kWh |
| Grundpreis | 15 €/Monat | 9 €/Monat |
| Jahreskosten bei 2.500 kWh | 980 € | 958 € |
| Jahreskosten bei 5.000 kWh | 1.780 € | 1.808 € |
Die Grenze lässt sich berechnen: Differenz der Grundpreise pro Jahr (72 €) geteilt durch die Differenz der Arbeitspreise (0,02 €/kWh) ergibt 3.600 kWh. Achten Sie beim Vergleich außerdem auf Boni, die nur im ersten Jahr gelten, auf Preisgarantien und auf die Vertragslaufzeit. Ein deutlicher Unterschied besteht oft zur Grundversorgung: Laut Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt kostete sie zum 1. April 2025 durchschnittlich 44,93 ct/kWh, ein Vertrag bei einem anderen Lieferanten 38,20 ct/kWh. Wie ein Wechsel abläuft, erklärt unser Ratgeber Stromanbieter wechseln.
Abschlag prüfen und Rechnung verstehen
Ihr monatlicher Abschlag ist eine Vorauszahlung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, ihn selbst nachzurechnen: Vorjahresverbrauch × Bruttopreis pro kWh, plus Grundpreis und gegebenenfalls Messpreis, geteilt durch die Zahl der Abschläge – meist zwölf, selten elf. Hat sich Ihr Verbrauch geändert, etwa durch ein neues Gerät oder weil jemand ausgezogen ist, sollten Sie den Abschlag anpassen lassen. In der Grundversorgung muss der Versorger einen glaubhaft geringeren Verbrauch angemessen berücksichtigen (§ 13 StromGVV).
Für die Abrechnung gelten feste Regeln im Energiewirtschaftsgesetz:
- Inhalt (§ 40 EnWG): Die Rechnung muss unter anderem die geltenden Preise, Zählerstände und Verbrauch, einen Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum und mit vergleichbaren Kundengruppen enthalten. Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und Netzentgelte sind gesondert auszuweisen.
- Abrechnungszeitraum (§ 40b EnWG): höchstens ein Jahr. Der Lieferant muss Ihnen auch eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung anbieten.
- Fristen (§ 40c EnWG): Die Rechnung muss spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums kommen, die Schlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Ende der Belieferung. Ein Guthaben wird mit dem nächsten Abschlag verrechnet oder binnen zwei Wochen ausgezahlt.
- Preiserhöhungen (§ 41 EnWG): Sie müssen Haushaltskunden mindestens einen Monat vorher mitgeteilt werden; Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht.
Checkliste
- Jahresverbrauch, Arbeitspreis und Grundpreis aus der letzten Rechnung heraussuchen (brutto).
- Jahreskosten und effektiven Preis pro kWh ausrechnen.
- Abschlag nachrechnen und bei geändertem Verbrauch anpassen lassen.
- Eigenen Verbrauch mit dem Stromspiegel vergleichen; bei auffällig hohem Wert Geräte messen.
- Alternative Tarife mit dem eigenen Verbrauch durchrechnen, Boni und Laufzeit beachten.
- Zählerstand regelmäßig notieren, um die Abrechnung prüfen zu können.
Häufige Fragen
Was kostet Strom für 3.500 kWh im Jahr?
Mit dem BDEW-Durchschnitt von 37,3 ct/kWh (Grundpreis eingerechnet) sind es rund 1.306 Euro im Jahr oder etwa 109 Euro im Monat. Ihr tatsächlicher Betrag hängt von Ihrem Tarif und Ihrer Region ab.
Warum ist mein effektiver Preis höher als der Arbeitspreis?
Weil der Grundpreis auf jede Kilowattstunde umgelegt wird. Je weniger Sie verbrauchen, desto stärker schlägt er durch – deshalb zahlen Single-Haushalte pro kWh oft mehr als Familien.
Wie rechne ich mit einem dynamischen Tarif?
Beim dynamischen Tarif ändert sich der Arbeitspreis stündlich oder viertelstündlich mit dem Börsenpreis. Eine feste Formel reicht dann nicht; Sie brauchen Ihren Verbrauch pro Zeitintervall. Mehr dazu im Ratgeber Dynamischer Stromtarif.
Muss ich den Abschlag akzeptieren, den der Versorger festlegt?
Sie können eine Anpassung beantragen, wenn Ihr Verbrauch deutlich gesunken ist. Zu viel gezahlte Beträge erhalten Sie mit der Jahresabrechnung zurück.
Quellen
- BDEW-Strompreisanalyse (Oktober 2026)
- Destatis: Strompreise für Haushalte im 1. Halbjahr 2026
- Bundesnetzagentur/Bundeskartellamt: Monitoringbericht 2025
- Stromspiegel: Stromverbrauch im Haushalt
- Verbraucherzentrale: Der passende Abschlag für Strom oder Gas
- § 3 StromStG, § 2 KAV, § 13 StromGVV
- § 40, § 40b, § 40c und § 41 EnWG
Stand: November 2026. Die Rechenbeispiele beruhen auf angenommenen Werten. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, Ihre Rechnung und die Preisangaben Ihres Versorgers.